Schulmobiliar für Förderschulen im Rahmen eines Abrufrahmenvertrags
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.07.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.06.2025
- CPV-Codes
- Schulmöbel (39160000)
- Bekanntmachung
- lwl.org
- Bekanntmachungsnummer
- 376313-2025
- Verfahrensnummer
- 8015ebda-0678-4bde-bc81-42c910913750
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Zentrale Einkaufskoordination des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster beschafft Schulmobiliar für Förderschulen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und des Landschaftsverbands Rheinland. Vorgesehen ist ein Abrufrahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung der Möbel, der zum 1. Dezember 2025 beginnen soll. Angebote müssen bis zum 11. Juli 2025 um 7:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Schulmobiliar
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 - LWL
Abschluss eines Abrufrahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Schulmobiliar für die Förderschulen des LWL zum 01.12.2025
Frist: 11.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 - LVR
Abschluss eines Abrufrahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Schulmobiliar für die Förderschulen des LVR zum 01.12.2025
Frist: 11.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 - LWL
- Serviceleistungen
- 25 %
- Preis
- 75 %
LOT-0002 · Los 2 - LVR
- Qualitätsprüfung durch Teststellung
- 40 %
- Preis
- 60 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 822253-2025
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