Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Preprintpapier
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.02.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- CPV-Codes
- Druckpapier (30197630)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 59249-2025
- Verfahrensnummer
- 00a9dc0d-b7e6-4b3c-ae30-13468efde2ae
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum beschafft Preprintpapier über einen bereits installierten Online-Shop. Die Rahmenvereinbarung deckt einen zweijährigen Bedarf auf Abruf ab; die Lieferungen erfolgen jeweils in Mengen von 15 Paletten beziehungsweise 180.000 Bogen. Der erste Abruf ist etwa 15 Arbeitstage nach der schriftlichen Zuschlags- oder Auftragserteilung möglich, die im zweiten Quartal 2025 vorgesehen ist; die Angebotsfrist endet am 27. Februar 2025 um 10:00 Uhr.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Preprintpapier über einen bereits installierten Online-Shop. Es handelt sich hierbei um einen Zweijahresbedarf auf Abruf. Das genannte Preprintpapier wird zu jeweils 15 Paletten (180.000 Bogen) abgerufen. Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Preprintpapier
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Preprintpapier über einen bereits installierten Online-Shop. Es handelt sich hierbei um einen Zweijahresbedarf auf Abruf. Das genannte Preprintpapier wird zu jeweils 15 Paletten (180.000 Bogen) abgerufen. Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Der zukünftige Auftragnehmer muss gewährleisten, dass eine Menge in Höhe eines Teilabrufs zu jeweils 15 Paletten (180.000 Bogen) jederzeit bevorratet wird, damit eine Belieferung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen für den gesamten Abrufzeitraum sichergestellt ist. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht. Die technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Online-Shops müssen schnellstmöglich, jedoch spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung erfüllt sein. Sollte sich der Betreiber des Online-Shops während der Laufzeit ändern, wird der Auftragnehmer unverzüglich informiert.
Frist: 27.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Preprintpapier
- Maßgebend für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist ausschließlich der Gesamtpreis (netto). Bei Gleichstand entscheidet das Los.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 439834-2025
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