Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Preprintpapier

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.02.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.01.2025
CPV-Codes
Druckpapier (30197630)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
59249-2025
Verfahrensnummer
00a9dc0d-b7e6-4b3c-ae30-13468efde2ae

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum beschafft Preprintpapier über einen bereits installierten Online-Shop. Die Rahmenvereinbarung deckt einen zweijährigen Bedarf auf Abruf ab; die Lieferungen erfolgen jeweils in Mengen von 15 Paletten beziehungsweise 180.000 Bogen. Der erste Abruf ist etwa 15 Arbeitstage nach der schriftlichen Zuschlags- oder Auftragserteilung möglich, die im zweiten Quartal 2025 vorgesehen ist; die Angebotsfrist endet am 27. Februar 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Preprintpapier über einen bereits installierten Online-Shop. Es handelt sich hierbei um einen Zweijahresbedarf auf Abruf. Das genannte Preprintpapier wird zu jeweils 15 Paletten (180.000 Bogen) abgerufen. Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Preprintpapier

    Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Preprintpapier über einen bereits installierten Online-Shop. Es handelt sich hierbei um einen Zweijahresbedarf auf Abruf. Das genannte Preprintpapier wird zu jeweils 15 Paletten (180.000 Bogen) abgerufen. Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Der zukünftige Auftragnehmer muss gewährleisten, dass eine Menge in Höhe eines Teilabrufs zu jeweils 15 Paletten (180.000 Bogen) jederzeit bevorratet wird, damit eine Belieferung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen für den gesamten Abrufzeitraum sichergestellt ist. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht. Die technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Online-Shops müssen schnellstmöglich, jedoch spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung erfüllt sein. Sollte sich der Betreiber des Online-Shops während der Laufzeit ändern, wird der Auftragnehmer unverzüglich informiert.

    Frist: 27.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Preprintpapier

Maßgebend für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist ausschließlich der Gesamtpreis (netto). Bei Gleichstand entscheidet das Los.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 439834-2025

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