Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lastkraftwagen mit Ladekran und Kippbrücke
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 15.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- CPV-Codes
- Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 168596-2025
- Verfahrensnummer
- 971e540a-f164-4515-9b0b-6fcd30180333
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, beschafft eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lastkraftwagen mit Ladekran und Kippbrücke für die Dienststellen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Über die Laufzeit von 360 Tagen sollen mindestens vier Fahrzeuge pro Vertragsjahr abgenommen werden; darüber hinaus sind Einzelabrufe in unbestimmter Anzahl vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 15 Millionen Euro netto, Angebote müssen bis zum 15. April 2025 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von LKWs mit Ladekran und Kippbrücke. Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen, wobei der erste Abruf per Mail erfolgt. Es werden pro Vertragsjahr mindestens 4 LKWs abgenommen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags ist der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage "Funkvorrüstung" zu entnehmen.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LKWs mit Ladekran und Kippbrücke
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von LKWs mit Ladekran und Kippbrücke. Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen, wobei der erste Abruf per Mail erfolgt. Es werden pro Vertragsjahr mindestens 4 LKWs abgenommen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags ist der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage "Funkvorrüstung" zu entnehmen.
Frist: 15.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LKWs mit Ladekran und Kippbrücke
- Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 329535-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.