Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Lastkraftwagen mit Ladekran und Kippbrücke

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
15.000.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.03.2025
CPV-Codes
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Bekanntmachungsnummer
168596-2025
Verfahrensnummer
971e540a-f164-4515-9b0b-6fcd30180333

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Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, beschafft eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lastkraftwagen mit Ladekran und Kippbrücke für die Dienststellen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Über die Laufzeit von 360 Tagen sollen mindestens vier Fahrzeuge pro Vertragsjahr abgenommen werden; darüber hinaus sind Einzelabrufe in unbestimmter Anzahl vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 15 Millionen Euro netto, Angebote müssen bis zum 15. April 2025 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von LKWs mit Ladekran und Kippbrücke. Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen, wobei der erste Abruf per Mail erfolgt. Es werden pro Vertragsjahr mindestens 4 LKWs abgenommen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags ist der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage "Funkvorrüstung" zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LKWs mit Ladekran und Kippbrücke

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von LKWs mit Ladekran und Kippbrücke. Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen, wobei der erste Abruf per Mail erfolgt. Es werden pro Vertragsjahr mindestens 4 LKWs abgenommen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags ist der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage "Funkvorrüstung" zu entnehmen.

    Frist: 15.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LKWs mit Ladekran und Kippbrücke

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 329535-2025

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