Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer elektronischen eCLIQ-Schließanlage
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.01.2026
- CPV-Codes
- Schlösser, Schlüssel und Scharniere (44520000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 61829-2026
- Verfahrensnummer
- 99c3b430-33d0-4cae-83f9-81763bf95077
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten beschafft eine Rahmenvereinbarung für die elektronische Schließanlage eCLIQ. Gegenstand ist die Erweiterung der bestehenden Schließanlage mit der Nummer E0001988. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Brandenburg an der Havel; ein konkreter Lieferzeitraum oder Auftragswert ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung einer Rahmenvereinbarung für die elektronische Schließanlage System eCLIQ, (Erweiterung Schließanlage Nr. E0001988).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Beschaffung eCLIQ-Schließanlage
Beschaffung von eCLIQ Schließanlage
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV Beschaffung eCLIQ-Schließanlage
- Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.