Rahmenvereinbarung über Notebooks, Zubehör und ergänzende Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.08.2024
- CPV-Codes
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- Tragbare Computer (30213100)
- Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen (50300000)
- Hardwareinstallation (51611100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 506197-2024
- Verfahrensnummer
- 1d170275-165c-42cb-8215-0f8192244922
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen in Erfurt, beschafft Notebooks, passendes Zubehör sowie ergänzende Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung läuft über vier Jahre und gilt für die Region Erfurt. Die Frist endet am 30. August 2024 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren über die Lieferung von Notebooks sowie von Zubehör sowie ergänzenden Dienstleistungen für diese Notebooks
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Prüfer-Notebooks
Rahmenvereinbarung für die Dauer von 4 Jahren über die Lieferung von Notebooks sowie von Zubehör sowie ergänzenden Dienstleistungen für diese Notebooks
Frist: 30.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Prüfer-Notebooks
- 70 % Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis: Für die Bewertung des Preises wird eine Punkteskala von 700 bis 0 Punkte festgelegt. 700 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Preisblatt. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2- fachen des niedrigsten Gesamtwertungspreises (brutto) gemäß Preisblatt. Alle Angebote die darüber liegen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
- 30 % Die Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Qualität erfolgt gemäß den Bewertungsmaßstäben im Dokument Bewertungsmatrix, welches Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Maximal erreichbare Gesamtpunkte: 300
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 710508-2024
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