Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Druckgeräte

Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts

Status
Offen
Angebotsfrist
22.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
647071-2026
Verfahrensnummer
878ee38e-c11e-4c4f-a97f-5179d9982983
CPV-Codes
Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000); Teile und Zubehör für Fotokopiergeräte (30125000); Tonerpatronen (30125100); Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte (30125110)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena, beschafft Tonerkartuschen für A4-Druckgeräte der Justizbehörden. Vorgesehen ist eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab Zuschlag und einer geschätzten Gesamtabnahmemenge von etwa 7.900 Tonerkartuschen. Angebote sind bis zum 22. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit) einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Tonerkartuschen für A 4-Druckgeräte für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag. Die geschätzte Gesamtabnahmemenge beläuft sich auf ca. 7.900 Toner für 36 Monate.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Drucktechnik

    Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Tonerkartuschen für A 4-Druckgeräte für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag. Die geschätzte Gesamtabnahmemenge beläuft sich auf ca. 7.900 Toner für 36 Monate.

    Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Drucktechnik

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Vergabeunterlagen

12 Dateien laut Portal · Stand 21.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
5400 E 31_26 A_1 Anschreiben.pdfAnschreiben221 KB
5400 E 31_26 A_2 AllgemeineVergabebestimmungen.pdfSonstiges274 KB
5400 E 31_26 A_3 BesondereVergabebestimmungen.pdfSonstiges251 KB
5400 E 31_26 A_4 Erläuterungen zur Eigenerklärung zum ThürVgG.pdfFormular157 KB
5400 E 31_26 A_5 Dienststellenverzeichnis.pdfSonstiges336 KB
5400 E 31_26 R_1 Rahmenvereinbarung.docxSonstiges43 KB
5400 E 31_26 R_2 Angebot.xlsxSonstiges35 KB
5400 E 31_26 R_3 Eigenerklärung Ausschluss- und Eignungskriterien.docxFormular38 KB
5400 E 31_26 R_4 GE&Datenschutzhinweise.docxSonstiges36 KB
5400 E 31_26 R_5 Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.pdfFormular1,2 MB
5400 E 31_26 R_6 Eigenerklärung Russland-Sanktionen.pdfFormular222 KB

Anforderungen

Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, für die letzten drei Jahre über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III Bieter, die zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland aufweisen, werden ausgeschlossen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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