Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Adobe-Softwarelizenzen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.08.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität (48300000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
558448-2025
Verfahrensnummer
48602948-f4b9-418e-979d-17a39289b83a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Technische Universität Darmstadt beschafft eine Rahmenvereinbarung für Adobe-Softwarelizenzen. Vorgesehen ist ein auf 46 Monate angelegter Vertrag mit einem Handelspartner für Lizenzen aus einem Adobe-Volumenlizenzvertrag, einschließlich unternehmensweiter Produkte und nutzerbezogener Standardprodukte. Bezugsberechtigte Einrichtungen liegen in mehreren Regionen Hessens; in der Losbeschreibung wird unter anderem die Philipps-Universität Marburg genannt. Angebote müssen bis zum 24. September 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Adobe-Lizenzen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Adobe-Lizenzen

    Im Rahmen des offenen Verfahrens schließt die Philipps-Universität Marburg als bezugsberechtigte staatliche Universität (auch für die mit der Universität verbundenen Einrichtungen) eine für drei Jahre und zehn Monate (insgesamt 46 Monate) dauernde Rahmenvereinbung mit einem Handelspartner für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Adobe-Volumenlizenzvertrag (ETLA) (zwei Produktkategorien: 1. Gruppe für den unternehmensweiten Einsatz; 2. Gruppe für Standard, je User). Grundlage für dieses Vergabeverfahrens ist der bundesweite Rahmenvertrag "Adobe-ETLA 2025 Konsortiumsvertrag" mit der Vertragsnummer 01146119 (Deal-Registrierungs-ID: DR3977440) mit dem Leibniz-Rechenzentrum der BADW. Der Vertrag umfasst eine Laufzeit von 10 Monaten und 3 Jahren mit dem Startdatum vom 23. November / 26. November 2025 und dem Enddatum 25. September 2029, wobei die erste Periode eine Laufzeit von 10 Monaten hat.

    Frist: 24.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Schwere Verfehlungen gem. § 17 Abs. 2 HVTG: 1. Sachverhalte, die nach § 2 des Wettbe- werbsregistergesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), in das Wettbewerbsregister einzu- tragen sind, 2. Sachverhalte, die nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, 8 und 9 des Gesetzes gegen Wett- bewerbsbeschränkungen zu einem Aus- schluss von der Teilnahme an einem Ver- gabeverfahren führen können, 3. Sachverhalte, die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetzes zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag führen sollen, sowie 4. Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegeset- zes und § 21 Abs. 1 und 2 des Mindest- lohngesetzes, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro geahndet worden sind. Nachforderung vorbehalten

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Adobe-Lizenzen

Bitte geben Sie den Gesamt-Nettopreis aus dem Leistungsverzeichnis an (basierend auf den Maximalbestellmengen und ohne die optionalen Positionen).
80 %
Zur Optimierung der Bestellabwicklung sollen die Bestellungen über das E-Procurement-System der Hessischen Hochschulen erfolgen. Der Bieter hat durch die Beantwortung der folgenden Fragen anzugeben, welche der folgenden 3 Lösungen zur Anbindung an das eProcurement-System umgesetzt werden kann (es muss zwingend mindestens eine Variante möglich sein, ansonsten muss das Angebot ausgeschlossen werden): Lösung 1: Können die Katalogdaten im Datenformat BMEcat 1.2 als XML-Datei zur Verfügung gestellt werden? Lösung 2: Können die Katalogdaten im XLS-Format - nach Vorgabe der Excel-Datei durch die ausschreibende Stelle - zur Verfügung gestellt werden? Lösung 3: Kann die Anbindung an das eProcurement-System der Hochschulen über einen OCI-fähigen Webshop erfolgen?
0 %
Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass die bestellte Software direkt nach der Bestellung zum Herunterladen zur Verfügung steht (z.B. über einen Download-Link an den/die Besteller/in). Das Installationspaket kann durch den/die jeweiligen Ansprechpartner/in der beteiligten Hochschule bereitgestellt werden.
0 %
Zur Bestellung muss eine Information an den/die jeweiligen Ansprechpartner/in der Hochschule weitergeleitet werden. Bei Standard-Produkten oder on-demand-Produkte. Bitte erläutern Sie in einer seperaten Anlage, wie Sie diesen Prozess abwickeln.
0 %
Bei der Bestellung der User-Lizenz soll die dienstliche E-Mail-Adresse (in einem standardisierten Format) des Endbenutzers (stimmt i.d.R. nicht mit dem Besteller überein) abgefragt und an den/die jeweiligen Ansprechpartner/in der Hochschule weitergeleitet werden. Dies gilt bei Standard-Produkten oder On-Demand-Produkten. Bitte erläutern Sie in einer separaten Anlage, wie Sie diesen Prozess abwickeln.
0 %
Zur Bestellung muss eine Information auf das Verfahren zur Nutzung der Adobe-Konten, die die jeweilige Hochschule (z.B. Link auf eine Webseite, Informationstext) vergibt, an den Besteller erfolgen. Dies gilt bei Standard-Produkten. Bitte erläutern Sie in einer seperaten Anlage, wie Sie diesen Prozess abwickeln.
0 %
Der Auftragnehmer stellt den beteiligten Hochschulen ein vorausgefülltes Formular (sog. True-Up-Formular, vgl. www.adobe.com/go/trueup) zur Prüfung zur Verfügung und leitet diese im Anschluss gesammelt an Adobe weiter.
0 %
Einrichtung eines Webshops für Hochschulen, die das eProcurement-System nicht nutzen und darüber Software bestellen und herunterladen möchten (z.B. über einen Download-Link). Die Bestellungen von Lizenzen müssen in einem Audit sicheren Reporting dargestellt werden. Bitte erläutern Sie in einer separaten Anlage, wie Sie diesen Prozess abwickeln
0 %
Beratungsleistung/ Support
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Schwere Verfehlungen gem. § 17 Abs. 2 HVTG: 1. Sachverhalte, die nach § 2 des Wettbe- werbsregistergesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), in das Wettbewerbsregister einzu- tragen sind, 2. Sachverhalte, die nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, 8 und 9 des Gesetzes gegen Wett- bewerbsbeschränkungen zu einem Aus- schluss von der Teilnahme an einem Ver- gabeverfahren führen können, 3. Sachverhalte, die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetzes zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag führen sollen, sowie 4. Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegeset- zes und § 21 Abs. 1 und 2 des Mindest- lohngesetzes, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro geahndet worden sind. Nachforderung vorbehalten

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 683659-2025

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