Lieferung von mobilen Endgeräten (Tablets und Laptops)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Tragbare Computer (30213100)
  • Tablettcomputer (30213200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
302314-2026

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Halle (Saale) sucht einen Anbieter für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von mobilen Endgeräten. Der Auftrag umfasst Tablets mit Zubehör sowie Laptops mit Zubehör, aufgeteilt in zwei separate Lose. Es handelt sich um eine reine Warenbeschaffung ohne komplexe Installations- oder Dienstleistungskomponenten. Ein konkreter Mengenrahmen oder Vertragszeitraum wird in der Bekanntmachung nicht genannt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Lieferung von iPads und Hüllen

    Los 1: Lieferung von iPads und Hüllen

  • LOT-0002 · Lieferung von Laptops inkl. Zubehör

    Los 2: Lieferung von Laptops inkl. Zubehör

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Angabe der Lieferzeit
30 %
Preis
70 %
Angabe der Lieferzeit
30 %
Preis
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.