Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation von PoP-Stationen für Breitbandnetze
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.07.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Laber-Naab Infrastruktur GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
- CPV-Codes
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- Fernmeldebedarf (32500000)
- Glasfasermaterial (32560000)
- Bekanntmachung
- plattform.aumass.de
- Bekanntmachungsnummer
- 347249-2024
- Verfahrensnummer
- d2412c98-99e4-4fbf-9176-11fac105b3bd
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH beschafft im Raum Regensburg und Neumarkt in der Oberpfalz die Lieferung und Installation von Points of Presence (PoP), also technischen Netzknotenpunkten, für den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur. Der Auftrag umfasst unter anderem vorbereitende Tiefbauarbeiten, die Lieferung von PoP-Gebäuden, die Installation und Inbetriebnahme aktiver und passiver Komponenten sowie die Dokumentation. Zunächst sollen drei PoP-Stationen ab Anfang 2025 abgerufen werden; insgesamt sind während der Rahmenvereinbarung mindestens 12 und höchstens 19 Stationen vorgesehen, bei einer Laufzeit von 1.095 Tagen. Die Teilnahmeanträge oder Angebote sind bis zum 12. Juli 2024, 12:00 Uhr, einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft, an der derzeit 47 Kommunen aus den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz sowie der sowie der Landkreis Regensburg beteiligt sind. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen bzw. den Landkreis auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Dazu bindet der Auftraggeber externe Unterstützungsleistungen zur Koordination, Planung und Realisierung der Ausbauvorhaben ein. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH plant die Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell in den Gebieten ihrer öffentlichen Gesellschafter. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur ist ein nach Durchführung eines Auswahlverfahrens bereits beauftragtes Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner verantwortlich. Die Realisierung des Breitbandausbauvorhabens erfolgt unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zur Finanzierung der Ausbaukosten von mehr als EUR 300 Millionen. Dabei sind vom Ausbau zum einen die Adressen mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s im Download (sog. graue Flecken) erfasst. Zum anderen ist nach dem dafür geltenden Förderrahmen auch der Ausbau von Adressen, die bereits über mehr als 100 Mbit/s im Download aber nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen (sog. dunkelgraue Flecken) erfasst. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur. Die Rahmenvereinbarung soll als sog. Einpartnerrahmenvereinbarung gemäß § 105 Abs. 5 Satz 1 GWB i.V.m. § 21 Abs. 3 VgV zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber einerseits und einem Unternehmen als Auftragnehmer andererseits geschlossen werden. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen der Rahmenvereinbarung zählen u.a.: • Tiefbauarbeiten zur Vorbereitung der PoP-Standorte; • Lieferung mehrerer PoP-Gebäudekörper; • Installation der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld; • Inbetriebnahme der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld sowie • Dokumentationsleistungen. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Projekt- und Aufgabenbeschreibung (Anlage 1) nebst den dazugehörigen Planunterlagen (Anlage 2) sowie dem Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlage 3) entnommen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die zu erbringenden Liefer- und Installationsleistungen. Die Lieferungen der PoP-Stationen werden einzeln, projektbezogen und stufenweise auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragt (Einzelabrufe). Nach Zuschlagserteilung der Rahmenvereinbarung wird unmittelbar ein Einzelabruf für drei PoP-Stationen erfolgen, sodass die Lieferung und Installation der PoP-Komponenten in den ersten Bauabschnitten Anfang 2025 erfolgen können. Der Einzelabruf von Leistungen für bis zu 15 weiteren PoP-Stationen in den weiteren Bauabschnitten erfolgt anhand des in der Rahmenvereinbarung festgelegten Abrufprozesses unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber festgelegten Priorisierung einerseits und der Meilensteine als Vertragstermine andererseits. Der Auftraggeber behält sich mindestens den Abruf von 12 PoP-Stationen und maximal den Abruf von 19 PoP-Stationen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur.
Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist eine öffentliche Infrastrukturgesellschaft, an der derzeit 47 Kommunen aus den Landkreisen Regensburg und Neumarkt i.d. Oberpfalz sowie der sowie der Landkreis Regensburg beteiligt sind. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist es, gesamtheitlich Leistungen für den Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur für die Gesellschafter der öffentlichen Hand zu übernehmen und damit die Kommunen bzw. den Landkreis auch angesichts des zunehmenden (politischen) Handlungsdrucks im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zu entlasten. Dazu bindet der Auftraggeber externe Unterstützungsleistungen zur Koordination, Planung und Realisierung der Ausbauvorhaben ein. Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH plant die Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell in den Gebieten ihrer öffentlichen Gesellschafter. Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur ist ein nach Durchführung eines Auswahlverfahrens bereits beauftragtes Telekommunikationsunternehmen als Kooperationspartner verantwortlich. Die Realisierung des Breitbandausbauvorhabens erfolgt unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln zur Finanzierung der Ausbaukosten von mehr als EUR 300 Millionen. Dabei sind vom Ausbau zum einen die Adressen mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s im Download (sog. graue Flecken) erfasst. Zum anderen ist nach dem dafür geltenden Förderrahmen auch der Ausbau von Adressen, die bereits über mehr als 100 Mbit/s im Download aber nicht über gigabitfähige Anschlüsse verfügen (sog. dunkelgraue Flecken) erfasst. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur. Die Rahmenvereinbarung soll als sog. Einpartnerrahmenvereinbarung gemäß § 105 Abs. 5 Satz 1 GWB i.V.m. § 21 Abs. 3 VgV zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber einerseits und einem Unternehmen als Auftragnehmer andererseits geschlossen werden. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen der Rahmenvereinbarung zählen u.a.: • Tiefbauarbeiten zur Vorbereitung der PoP-Standorte; • Lieferung mehrerer PoP-Gebäudekörper; • Installation der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld; • Inbetriebnahme der aktiven und passiven PoP-Komponenten in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Planungsfeld sowie • Dokumentationsleistungen. Weitere Details und Festlegungen zum Leistungsgegenstand können dem als Bestandteil der Vergabeunterlagen beigefügten Projekt- und Aufgabenbeschreibung (Anlage 1) nebst den dazugehörigen Planunterlagen (Anlage 2) sowie dem Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (Anlage 3) entnommen werden. Die Rahmenvereinbarung regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen der Laber-Naab Infrastruktur GmbH als Auftraggeber und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die zu erbringenden Liefer- und Installationsleistungen. Die Lieferungen der PoP-Stationen werden einzeln, projektbezogen und stufenweise auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragt (Einzelabrufe). Nach Zuschlagserteilung der Rahmenvereinbarung wird unmittelbar ein Einzelabruf für drei PoP-Stationen erfolgen, sodass die Lieferung und Installation der PoP-Komponenten in den ersten Bauabschnitten Anfang 2025 erfolgen können. Der Einzelabruf von Leistungen für bis zu 15 weiteren PoP-Stationen in den weiteren Bauabschnitten erfolgt anhand des in der Rahmenvereinbarung festgelegten Abrufprozesses unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber festgelegten Priorisierung einerseits und der Meilensteine als Vertragstermine andererseits. Der Auftraggeber behält sich mindestens den Abruf von 12 PoP-Stationen und maximal den Abruf von 19 PoP-Stationen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vor.
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dem Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber/Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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LOT-0001 · Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Lieferung und Installation der für den Betrieb von Points of Presence (PoP) erforderlichen Komponenten an vordefinierten Standorten zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur.
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
- Die Leistung ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unterlagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dem Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber/Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 83299-2025
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