Planungs- und Ingenieurleistungen für den Aufbau eines Gigabit-Netzes in Dörzbach
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.02.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 365.601,26 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Dörzbach
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- plattform.aumass.de
- Bekanntmachungsnummer
- 99724-2026
- Verfahrensnummer
- a3e45083-8669-4992-a86e-dcb5583c9c47
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Dörzbach vergibt Fachplanungsleistungen für den Auf- und Ausbau einer Telekommunikationsinfrastruktur im Gemeindegebiet im Rahmen eines Betreibermodells. Der Leistungsumfang umfasst in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Planung von Ingenieurbauwerken sowie fernmelde- und informationstechnischen Anlagen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 365.601,26 Euro; ein konkreter Zeitrahmen ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Vergabe von Fachplanungsleistungen im sog. Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 74, 17 VgV. Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft und auf Grundlage der aufgeführten Gewichtungskriterien zum Teilnahmewettbewerb werden 5 Bewerber zur Angebotslegung aufgefordert. Siehe auch Aufforderung zur Bewerbung. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Dörzbach
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe Fachplanungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder der Leistungsphasen 4 bis 8. zur Planung von Ingenieurbauwerken gemäß § 41 HOAI sowie von technischer Ausrüstung der Anlagengruppe Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI zur Umsetzung der Ausbauvorhaben zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur in der Gemeinde Dörzbach im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziffer 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0. Nach aktuellem Kenntnis- und Informationsstand ist von Kosten in Höhe von insgesamt rund EUR ca. € 4 Mio. (netto) für die Gesamterschließung auszugehen. Das Vorhaben soll mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Betreibermodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 („Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung der Fachplanungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder der Leistungsphase 8 zur Planung von Ingenieurbauwerken gemäß § 41 HOAI sowie von technischer Ausrüstung der Anlagengruppe Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 5 HOAI und SiGeKo Leistungen stehen unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Auswahlverfahrens Bauleistungen und eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de AV26988D-EU abgerufen werden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages über Fachplanungsleistungen wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
Frist: 27.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Gründe wie folgt: Bestimmte Bieter können bzw. müssen nach Maßgabe der §§ 123, 124 GWB, § 16 EU VOB/A und § 42 Abs. 1 VgV im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. § 56 Abs. 2, 3 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Dörzbach
- Berufserfahrung des im Projekt konkret eingesetzten Personals (Projektleiter 12,5, eingesetzter leitender Bauüberwacher 12,5)
- 25 %
- Qualität der Leistungserbringung
- 25 %
- Preiskriterium
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Gründe wie folgt: Bestimmte Bieter können bzw. müssen nach Maßgabe der §§ 123, 124 GWB, § 16 EU VOB/A und § 42 Abs. 1 VgV im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. § 56 Abs. 2, 3 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 629480-2026
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