Rahmenvereinbarung für Grabaushubarbeiten in der Verbandsgemeinde Montabaur
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.01.2025, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.12.2024
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 732614-2024
- Verfahrensnummer
- ad70a9f4-d315-4252-a9f1-ef7632b45ed3
- CPV-Codes
- Aushub von Gräbern (45112410)
Kurzbeschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beschafft Erdarbeiten für Grabaushubarbeiten auf Friedhöfen. Der geplante Umfang umfasst 60 Sargbestattungen und 512 Urnenbestattungen. Die Leistungen werden in der Verbandsgemeinde Montabaur in der Region DEB1B erbracht; ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Erdarbeiten: Sargbestattungen 60 Stück Urnenbestattungen 512 Stück
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung im Bereich Ausführung von Grabaushubarbeiten in der Verbandsgemeinde Montabaur
Erdarbeiten: Sargbestattungen 60 Stück Urnenbestattungen 512 Stück
Frist: 07.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen Die geforderten Erklärungen und Formulare sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Erklärungen vergaberechtskonform nachzufordern. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung im Bereich Ausführung von Grabaushubarbeiten in der Verbandsgemeinde Montabaur
- 100 % Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen Die geforderten Erklärungen und Formulare sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Erklärungen vergaberechtskonform nachzufordern. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 617527-2025
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