Baumpflegearbeiten im öffentlichen Grün der Verbandsgemeinde Montabaur

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.01.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.11.2024
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
716717-2024
Verfahrensnummer
76e6e469-582f-4d5e-9198-c4935f08bc01
CPV-Codes
Baumpflege (77211500)

Kurzbeschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt eine Rahmenvereinbarung für Baumpflegemaßnahmen am öffentlichen Baumbestand aus. Der Umfang beträgt etwa 1.700 Bäume beziehungsweise Pflegearbeiten. Die Leistungen sind in der Verbandsgemeinde Montabaur in Rheinland-Pfalz vorgesehen; ein konkreter Zeitrahmen ist nicht angegeben. Das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung im Bereich Baumpflege des öffentlichen Baumbestandes in der Verbandsgemeinde Montabaur: Baumpflegearbeiten im öffentlichen Grün ca. 1.700 Stück

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung im Bereich Baumpflege des öffentlichen Baumbestandes in der Verbandsgemeinde Montabaur

    Rahmenvereinbarung im Bereich Baumpflege des öffentlichen Baumbestandes in der Verbandsgemeinde Montabaur: Baumpflegemaßnahmen im öffentlichen Grün ca. 1.700 Stück

    Frist: 07.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, Die geforderten Erklärungen und Formulare sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Erklärungen vergaberechtskonform nachzufordern. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung im Bereich Baumpflege des öffentlichen Baumbestandes in der Verbandsgemeinde Montabaur

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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, Die geforderten Erklärungen und Formulare sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Erklärungen vergaberechtskonform nachzufordern. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 617578-2025

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