Rahmenvereinbarung für Tape-Libraries, Fibre-Channel-Technik, Zubehör und Dienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 4.500.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Universität Heidelberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
- CPV-Codes
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- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
- Peripheriegeräte (30232000)
- Magnetbandspeicher (30233120)
- Netzwerke (32400000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 356187-2024
- Verfahrensnummer
- f693a2ad-98d2-48b6-8779-3373b7c58628
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Universität Heidelberg beschafft im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung Tape-Libraries und Zubehör, Fibre-Channel-Switches und Zubehör, zugehörige Aufbau- und Serviceleistungen sowie Tape-Cartridges und Reinigungsbänder. Bezugsberechtigt sind außerdem die Universitäten Freiburg, Mannheim, Ulm, Hohenheim und Stuttgart sowie das Karlsruher Institut für Technologie; das geschätzte Auftragsvolumen beträgt brutto 4,2 Millionen Euro für Hardware und Dienstleistungen sowie 1,155 Millionen Euro für Tape-Datenträger. Angebote mussten bis zum 2. Juli 2024, 08:00 Uhr, eingereicht werden; ein Mindestumsatz wird nicht garantiert.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Hierzu wurden verschiedene Produktgruppen definiert, die den Beschaffungsumfang beschreiben: - Produktgruppe 1: IBM Tape Library und Zubehör - Produktgruppe 2: Brocade Fibre Channel Switches und Zubehör - Produktgruppe 3: Dienstleistungen - Produktgruppe 4: Tape-Cartridges Die Produktgruppen werden in den Vergabeunterlagen näher erläutert. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: - Los 1: Los 1 umfasst die Produktgruppen 1-3, d.h. die Hardwarekomponenten (Tape- und Fibre-Channel-Technologie) inkl. Service-Dienstleistungen. - Los 2: Los 2 (Produktgruppe 4) umfasst Tape-Cartridges, d.h. Tape-Datenträger sowie Reinigungsbänder. Die ersten drei Produktgruppen werden zu einem Los zusammengefasst, wobei beim Auf- und Ausbau von Tape-Libraries die entsprechenden Tape- und Fibre-Channel-Netzwerkkomponenten als Systemverbund zu betrachten sind. Es ist notwendig, dass die Hardwarekomponenten und die Dienstleistungen für den Aufbau aus einer Hand kommen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und im späteren Betrieb klare Zuständigkeiten bei technischen Problemen zu haben. An dieser Rahmenvereinbarung der Universität Heidelberg sind folgende weitere öffentliche Auftraggeber beteiligt. Das bedeutet, dass folgende weitere öffentliche Auftraggeber als weitere Bezugsberechtigte an dieser Rahmenvereinbarung ihren Bedarf in Form von Einzelaufträgen ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb abrufen bzw. bestellen können. Folgende Einrichtungen sind abrufberechtigt: - Universität Heidelberg - Universität Freiburg - Karlsruher Institut für Technologie - Universität Mannheim - Universität Ulm - Universität Hohenheim - Universität Stuttgart Der Abruf der jeweiligen Leistung erfolgt individuell je Berechtigtem (Auftraggeber) in Form von Einzelaufträgen zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung gelten sinngemäß für alle berechtigten Einrichtungen. Die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen angegebenen geschätzten Auftragswerte sind jeweils auf die maximale Laufzeit von 4 Jahren bezogen. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre und Hochrechnungen für die nächsten vier Jahre erwarten die an der Rahmenvereinbarung beteiligten Institutionen Aufträge mit einem Gesamtumsatz (brutto) in Höhe von - Geschätztes Auftragsvolumen für Los 1: 4.200.000 EUR (brutto) - Geschätztes Auftragsvolumen für Los 2: 1.155.000 EUR (brutto). In der Rahmenvereinbarung wird kein Mindestumsatz vereinbart. Abnahmemengen oder Mindestumsätze können daher in der Rahmenvereinbarung nicht garantiert werden. Insbesondere muss es jeder teilnehmenden Einrichtung freistehen, die in der Rahmenvereinbarung genannten Waren und Dienstleistungen auch außerhalb der Rahmenvereinbarung zu beschaffen.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0002 · Los 1 = Produktgruppen 1-33.529.411 EUR
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Hierzu wurden verschiedene Produktgruppen definiert, die den Beschaffungsumfang beschreiben: - Produktgruppe 1: IBM Tape Library und Zubehör - Produktgruppe 2: Brocade Fibre Channel Switches und Zubehör - Produktgruppe 3: Dienstleistungen - Produktgruppe 4: Tape-Cartridges Die Produktgruppen werden in den Vergabeunterlagen näher erläutert. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: - Los 1: Los 1 umfasst die Produktgruppen 1-3, d.h. die Hardwarekomponenten (Tape- und Fibre-Channel-Technologie) inkl. Service-Dienstleistungen. - Los 2: Los 2 (Produktgruppe 4) umfasst Tape-Cartridges, d.h. Tape-Datenträger sowie Reinigungsbänder. Die ersten drei Produktgruppen werden zu einem Los zusammengefasst, wobei beim Auf- und Ausbau von Tape-Libraries die entsprechenden Tape- und Fibre-Channel-Netzwerkkomponenten als Systemverbund zu betrachten sind. Es ist notwendig, dass die Hardwarekomponenten und die Dienstleistungen für den Aufbau aus einer Hand kommen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und im späteren Betrieb klare Zuständigkeiten bei technischen Problemen zu haben. An dieser Rahmenvereinbarung der Universität Heidelberg sind folgende weitere öffentliche Auftraggeber beteiligt. Das bedeutet, dass folgende weitere öffentliche Auftraggeber als weitere Bezugsberechtigte an dieser Rahmenvereinbarung ihren Bedarf in Form von Einzelaufträgen ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb abrufen bzw. bestellen können. Folgende Einrichtungen sind abrufberechtigt: - Universität Heidelberg - Universität Freiburg - Karlsruher Institut für Technologie - Universität Mannheim - Universität Ulm - Universität Hohenheim - Universität Stuttgart Der Abruf der jeweiligen Leistung erfolgt individuell je Berechtigtem (Auftraggeber) in Form von Einzelaufträgen zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung gelten sinngemäß für alle berechtigten Einrichtungen. Die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen angegebenen geschätzten Auftragswerte sind jeweils auf die maximale Laufzeit von 4 Jahren bezogen. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre und Hochrechnungen für die nächsten vier Jahre erwarten die an der Rahmenvereinbarung beteiligten Institutionen Aufträge mit einem Gesamtumsatz (brutto) in Höhe von - Geschätztes Auftragsvolumen für Los 1: 4.200.000 EUR (brutto) - Geschätztes Auftragsvolumen für Los 2: 1.155.000 EUR (brutto). In der Rahmenvereinbarung wird kein Mindestumsatz vereinbart. Abnahmemengen oder Mindestumsätze können daher in der Rahmenvereinbarung nicht garantiert werden. Insbesondere muss es jeder teilnehmenden Einrichtung freistehen, die in der Rahmenvereinbarung genannten Waren und Dienstleistungen auch außerhalb der Rahmenvereinbarung zu beschaffen.
Frist: 02.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 2 = Produktgruppe 4970.588 EUR
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Hierzu wurden verschiedene Produktgruppen definiert, die den Beschaffungsumfang beschreiben: - Produktgruppe 1: IBM Tape Library und Zubehör - Produktgruppe 2: Brocade Fibre Channel Switches und Zubehör - Produktgruppe 3: Dienstleistungen - Produktgruppe 4: Tape-Cartridges Die Produktgruppen werden in den Vergabeunterlagen näher erläutert. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: - Los 1: Los 1 umfasst die Produktgruppen 1-3, d.h. die Hardwarekomponenten (Tape- und Fibre-Channel-Technologie) inkl. Service-Dienstleistungen. - Los 2: Los 2 (Produktgruppe 4) umfasst Tape-Cartridges, d.h. Tape-Datenträger sowie Reinigungsbänder. Die ersten drei Produktgruppen werden zu einem Los zusammengefasst, wobei beim Auf- und Ausbau von Tape-Libraries die entsprechenden Tape- und Fibre-Channel-Netzwerkkomponenten als Systemverbund zu betrachten sind. Es ist notwendig, dass die Hardwarekomponenten und die Dienstleistungen für den Aufbau aus einer Hand kommen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und im späteren Betrieb klare Zuständigkeiten bei technischen Problemen zu haben. An dieser Rahmenvereinbarung der Universität Heidelberg sind folgende weitere öffentliche Auftraggeber beteiligt. Das bedeutet, dass folgende weitere öffentliche Auftraggeber als weitere Bezugsberechtigte an dieser Rahmenvereinbarung ihren Bedarf in Form von Einzelaufträgen ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb abrufen bzw. bestellen können. Folgende Einrichtungen sind abrufberechtigt: - Universität Heidelberg - Universität Freiburg - Karlsruher Institut für Technologie - Universität Mannheim - Universität Ulm - Universität Hohenheim - Universität Stuttgart Der Abruf der jeweiligen Leistung erfolgt individuell je Berechtigtem (Auftraggeber) in Form von Einzelaufträgen zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung gelten sinngemäß für alle berechtigten Einrichtungen. Die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen angegebenen geschätzten Auftragswerte sind jeweils auf die maximale Laufzeit von 4 Jahren bezogen. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre und Hochrechnungen für die nächsten vier Jahre erwarten die an der Rahmenvereinbarung beteiligten Institutionen Aufträge mit einem Gesamtumsatz (brutto) in Höhe von - Geschätztes Auftragsvolumen für Los 1: 4.200.000 EUR (brutto) - Geschätztes Auftragsvolumen für Los 2: 1.155.000 EUR (brutto). In der Rahmenvereinbarung wird kein Mindestumsatz vereinbart. Abnahmemengen oder Mindestumsätze können daher in der Rahmenvereinbarung nicht garantiert werden. Insbesondere muss es jeder teilnehmenden Einrichtung freistehen, die in der Rahmenvereinbarung genannten Waren und Dienstleistungen auch außerhalb der Rahmenvereinbarung zu beschaffen.
Frist: 02.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0002 · Los 1 = Produktgruppen 1-3
- Gesamtwertungspreis fiktiver Warenkorb Los 1: Der niedrigste Gesamtwertungspreis aller gültigen Angebote erhält den Zuschlag.
- 1 %
LOT-0003 · Los 2 = Produktgruppe 4
- Gesamtwertungspreis fiktiver Warenkorb Los 2: Der niedrigste Gesamtwertungspreis aller gültigen Angebote erhält den Zuschlag.
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 563113-2024
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