Rahmenvereinbarung für Business- und Convertible-Notebooks mit Zubehör
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.10.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Sekretariat der Kultusministerkonferenz
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.09.2024
- CPV-Codes
- Tragbare Computer (30213100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 576606-2024
- Verfahrensnummer
- 80860000-ad93-45d2-b878-189358485227
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz beschafft Business-Notebooks und Convertible-Notebooks mit Touchscreen, Rucksack, vorinstalliertem Windows 11 Pro, dreijähriger Herstellergarantie und Serviceleistungen. Die Geräte müssen mit vorhandenen HP-USB-C-Dockingstationen ab Modell G5 kompatibel sein und nach der Registrierung in Microsoft Azure geliefert werden. Das Höchstabrufvolumen beträgt 500.000 Euro netto; zunächst werden 100 Notebooks abgerufen. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst ein Jahr, kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden und hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren. Die Lieferung muss spätestens zwei Wochen nach dem jeweiligen Einzelabruf erfolgen.
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Leistungsbeschreibung
Die KMK hat in den letzten Jahren für alle Mitarbeitenden mobile ergonomische Arbeitsplätze eingerichtet. Ein Standard-Arbeitsplatz besteht aus einem Business-Notebook mit Docking-Station (oder Port-Replikator) und weiterem Zubehör. Die Ausstattung wurde über die letzten Jahre aus mittlerweile abgelaufenen Rahmenverträgen mit dem Hersteller Hewlett-Packard (HP) beschafft. Um eine kompatible Arbeitsumgebung - insbesondere mit Blick auf Shared-Desks und einen hohen Restposten an vorhandenen HP-Dockingstationen - zu schaffen, ist eine homogene Ausstattung erforderlich. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von HP-Business-Notebooks, bzw. Business-Notebooks eines anderen Herstellers, welche vollständig kompatibel zu den HP-Docking Stationen - Modell HP USB-C Dockingstation G5 und neuer - sind, samt Rucksack, vorinstalliertem Betriebssystem (Windows 11 Pro 64 Bit) und dreijähriger Herstellergarantie sowie entsprechende Convertible Business-Notebooks (Display mit Touchscreen-Funktion). Die Notebooks sind nach vollständig abgeschlossener Autopilot-Registrierung der Notebooks in Microsoft Azure zu liefern. Die dreijährige Herstellergarantie ist bis zum Ablauf der jeweiligen Garantiefrist optional um ein weiteres Jahr auf insgesamt höchstens fünf Jahre verlängerbar. Der Auftrag umfasst daneben auch nicht gesondert vergütete Instandhaltungs- und Serviceleistungen durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Herstellergarantie für die zu beschaffenden Business-Notebooks. Das Höchstabrufvolumen der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 500.000 EUR (netto). Die Rahmenvereinbarung erlischt automatisch mit Erreichen des Höchstabrufvolumens, auch wenn dieses bereits vor dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung erreicht sein sollte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren. Die Notebooks sind spätestens zwei Wochen nach Einzelabruf zu liefern. Mit Zuschlagserteilung erfolgt der erste Einzelabruf von 100 Business-Notebooks des mit dem Angebot angebotenen Modells.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Business-Notebooks
Die KMK hat in den letzten Jahren für alle Mitarbeitenden mobile ergonomische Arbeitsplätze eingerichtet. Ein Standard-Arbeitsplatz besteht aus einem Business-Notebook mit Docking-Station (oder Port-Replikator) und weiterem Zubehör. Die Ausstattung wurde über die letzten Jahre aus mittlerweile abgelaufenen Rahmenverträgen mit dem Hersteller Hewlett-Packard (HP) beschafft. Um eine kompatible Arbeitsumgebung - insbesondere mit Blick auf Shared-Desks und einen hohen Restposten an vorhandenen HP-Dockingstationen - zu schaffen, ist eine homogene Ausstattung erforderlich. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von HP-Business-Notebooks, bzw. Business-Notebooks eines anderen Herstellers, welche vollständig kompatibel zu den HP-Docking Stationen - Modell HP USB-C Dockingstation G5 und neuer - sind, samt Rucksack, vorinstalliertem Betriebssystem (Windows 11 Pro 64 Bit) und dreijähriger Herstellergarantie sowie entsprechende Convertible Business-Notebooks (Display mit Touchscreen-Funktion). Die Notebooks sind nach vollständig abgeschlossener Autopilot-Registrierung der Notebooks in Microsoft Azure zu liefern. Die dreijährige Herstellergarantie ist bis zum Ablauf der jeweiligen Garantiefrist optional um ein weiteres Jahr auf insgesamt höchstens fünf Jahre verlängerbar. Der Auftrag umfasst daneben auch nicht gesondert vergütete Instandhaltungs- und Serviceleistungen durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Herstellergarantie für die zu beschaffenden Business-Notebooks. Das Höchstabrufvolumen der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 500.000 EUR (netto). Die Rahmenvereinbarung erlischt automatisch mit Erreichen des Höchstabrufvolumens, auch wenn dieses bereits vor dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung erreicht sein sollte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Jahr. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils dreimal um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die Rahmenvereinbarung hat einschließlich der Verlängerungsoptionen insgesamt eine Laufzeit von höchstens 4 Jahren. Die Notebooks sind spätestens zwei Wochen nach Einzelabruf zu liefern. Mit Zuschlagserteilung erfolgt der erste Einzelabruf von 100 Business-Notebooks des mit dem Angebot angebotenen Modells.
Frist: 24.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG. 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 25. Juni 2024) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 4. Mindeststundenentgelt nach wirt-214-p-bvb 5. Frauenförderung nach wirt-2141-p-bvb 6. Verhinderung von Benachteiligungen nach wirt-2143-p-bvb 7. ILO-Kernarbeitsnormen nach wirt-2140-p-bvb Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Bewerber/Bieter aufzufordern, folgende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Business-Notebooks
- Im Preisblatt (Anhang 06) sind sämtliche Preise anzugeben. Insgesamt können in der Bewertung des Preises maximal 60 Punkte erzielt werden. Die Preispunktzahl ermittelt sich nach folgender Formel: Preispunktzahl Bieter X=(((Gesamtpreis günstigstes Angebot )/(Gesamtpreis Bieter X))×100)×0,6 Nur nach § 60 VgV auskömmliche Preise werden berücksichtigt. Gewertet der im Preisblatt (Anhang 06) aufgeführte Gesamtwertungspreis. Nähere Angaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
- 60 %
- Die Bewertungspunktzahl für die Qualität ergibt sich aus der Bewertung des einzureichenden Konzepts. Dafür prüft der Auftraggeber sämtliche eingereichten Konzepte in einer Gesamtschau insbesondere anhand der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen und nimmt eine Bepunktung nach Zielerfüllungsgraden anhand eines Schulnoten-Systems vor dem Hintergrund des in den Leistungsbeschreibungen (Anhänge 03) formulierten Auftragsgegenstandes. Berücksichtigt wird auch die im Konzept dargelegte Vorgehensweise mit Nachfolgeprodukten und den Serviceleistungen. Wird das Konzept mit weniger als 2 Notenpunkten bewertet, führt dies zum Ausschluss (Eigenständige Mindestanforderung). Die erreichte Punktzahl im Qualitätskriterium wird mit dem Faktor 8 multipliziert. Insgesamt können somit maximal 40 Punkte im Qualitätskriterium erreicht werden. Nähere Angaben entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB 2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LKsG. 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates vom 25. Juni 2024) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 4. Mindeststundenentgelt nach wirt-214-p-bvb 5. Frauenförderung nach wirt-2141-p-bvb 6. Verhinderung von Benachteiligungen nach wirt-2143-p-bvb 7. ILO-Kernarbeitsnormen nach wirt-2140-p-bvb Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Bewerber/Bieter aufzufordern, folgende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 680924-2024
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