Rahmenvereinbarung über Mini-/Tiny-PCs sowie CAD- und Workstation-PCs

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.08.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.08.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Personalcomputer (30213000)
  • Tischcomputer (30213300)
Bekanntmachung
lhs-vpbw.vmstart.de
Bekanntmachungsnummer
524568-2025
Verfahrensnummer
ad49ab76-629a-44f8-a939-b319c143866b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung 1.500 Mini-/Tiny-PCs sowie 200 CAD- und Workstation-PCs. CAD steht für computergestütztes Konstruieren. Die Vereinbarung gilt für 48 Monate und betrifft den Raum Stuttgart; die Angebotsfrist endet am 19. August 2025 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von PCs

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung PCs

    Umfang: 1.500 Mini-/Tiny-PCs und 200 CAD- bzw. Workstation-PCs Laufzeit: 48 Monate

    Frist: 19.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung PCs

Energiekosten
10 %
Preis
90 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 785109-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.