Putz- und Malerarbeiten für Schloss Altenstein in Bad Liebenstein
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 648339-2026
- Verfahrensnummer
- 66cc48d1-3548-4dc5-affa-201056aa05e0
- CPV-Codes
Putzarbeiten (45410000); Anstricharbeiten (45442100); Fassadenarbeiten (45443000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten schreibt Putz- und Malerarbeiten für den Umbau und die Sanierung von Schloss Altenstein in Bad Liebenstein, Thüringen, aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Neuputz an Außenwänden und Holzfachwerk sowie Anstriche von Innen- und Außenwänden, Gewölben, Deckenbalken, Sparren und weiteren Holzflächen mit Mengen im Bereich von etwa 50 bis 340 Quadratmetern je Position. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Putzarbeiten Malerarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bad Liebenstein, Schloss und Park Altenstein, Schloss Altenstein, Umbau und Sanierung für eine kulturelle Nutzung - Los 030-2 Putz- und Malerarbeiten 2
- 50 m² Neuputzflächen kleinteilig Holzfachwerk außen ab 0,03 m² Einzelfläche - 60 m² Neuputzflächen Wände außen - 250 m² Oberputz Wände innen - 200 m² Anstrich Holzfachwerk, offene Holzkonstruktion, Deckenbalken, Sparren - 125 m² Anstrich Holzflächen außen (Schalung) - 60 m² Anstrich Putzoberflächen Wände außen - 50 m² Anstrich Gewölbeflächen - 50 m² Anstrich Putzoberflächen kleinteilig Holzfachwerk außen ab 0,03 m² Einzelfläche - 250 m² Anstrich Putzoberflächen innen - 340 m² Anstrich Holzoberflächen innen (Formsparren)
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen bis auf relevante Preisangaben können nachgefordert werden
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Bad Liebenstein, Schloss und Park Altenstein, Schloss Altenstein, Umbau und Sanierung für eine kulturelle Nutzung - Los 030-2 Putz- und Malerarbeiten 2
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen bis auf relevante Preisangaben können nachgefordert werden
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.09.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
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