Denkmalgerechte Malerarbeiten an historischen Wand-, Decken- und Holzoberflächen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Kyritz
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
04.06.2026
CPV-Codes
Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude (45212300)
Bekanntmachungsnummer
382827-2026
Verfahrensnummer
822e5e99-0643-46bc-8d26-84100e5209fc

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Kyritz beauftragt Malerarbeiten im historischen Klausurflügel eines Klostergebäudes in Kyritz, Brandenburg. Zu bearbeiten sind etwa 600 m² Deckenflächen und 800 m² Innenputzflächen sowie Wand-, Decken- und Holzoberflächen, überwiegend historische Lehmputze aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Die Arbeiten umfassen unter anderem die Prüfung, Reinigung und Festigung der Untergründe sowie die Erhaltung historischer Oberflächen unter Anwendung traditioneller Handwerkstechniken und denkmalpflegerischer Vorgaben. Die Angebotsfrist endet am 3. Juli 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit.

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Leistungsbeschreibung

Im historischen Klausurflügel sind umfangreiche Malerarbeiten an Wand-, Decken- und Holzoberflächen auszuführen. Das Gebäude umfasst insgesamt ca. 600 m2 Deckenflächen sowie ca. 800 m2 Innenputzflächen. Schwerpunkt der Maßnahme ist die malermäßige Überarbeitung der vorhandenen historischen Oberflächen unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen und unter Anwendung traditioneller Handwerkstechniken. Bitte beachten Sie die Mindestanforderungen der Referenzen und fachlichen Eignung (Qualifikation)!

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Kultur/Kloster/Kyritz Los K017 Malerarbeiten

    Die Wand- und Deckenflächen bestehen überwiegend aus Lehmputzen, sowohl aus dem Bestand als auch aus neu hergestellten Ergänzungen. Der historische Lehmputz stammt im Wesentlichen aus dem 18. und 19. Jahrhundert und weist Reste von Leimanstrichen an Wand- und Deckenflächen auf. - Prüfung und Vorbereitung der Untergründe (überwiegend Lehmputze) inkl. Reinigung, Festigung, ggf. behutsame Nachbearbeitung - Erhalt und Integration vorhandener historischer Oberflächen - Malermäßige Überarbeitung der Lehmputzflächen unter Berücksichtigung der Materialverträglichkeit - Ausführung von Anstrichsystemen auf Basis traditioneller Materialien Mengen: - ca. 600 m2 Deckenflächen (z.T. Anstrich entfernen, z.T. Vorbereiten, z.T. Fehlstellen spachteln, Grundierung, reversibler Grundanstrich, reversibler Anstrich) - ca. 900 m2 Innenputzflächen (z.T. Vorbereiten, z.T. Reinigen, z.T. Fehlstellen spachteln, Grundierung, reversibler Grundanstrich, reversibler Anstrich) - ca. 200 m2 Holzanstrich (z.T. Altanstrich entfernen, Vorbereitung, Ölanstrich) - ca. 200 m2 Sichtmauerwerk Reinigen - ca. 25 m2 Sichtmauerwerk Verfugung ausbessern und Kalklasur Zusätzlich umfasst die Maßnahme den Anstrich sämtlicher Holzbauteile im Innenraum, sofern diese nicht bereits durch den Tischler im Endanstrichzustand hergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Innentüren (inkl. Zargen und Bekleidungen) und die Treppenanlagen (Geländer, Handläufe, ggf. Tritt- und Setzstufen) Bei der geplanten Gesamtbaumaßnahme handelt es sich um den Umbau des Klausurflügel des ehemaligen Klosters (Bestandsgebäude) zum Museum. Zeitgleich wird daneben ein Neubau (Veranstaltungsgebäude mit Verbindern) errichtet. Das Baugrundstück liegt in Kyritz im Denkmalbereich "Altstadt Kyritz" und dem Bodendenkmal "Altstadt Kyritz". Im historischen Klausurflügel sind umfangreiche Malerarbeiten an Wand-, Decken- und Holzoberflächen auszuführen. Das Gebäude umfasst insgesamt ca. 600 m2 Deckenflächen sowie ca. 800 m2 Innenputzflächen. Schwerpunkt der Maßnahme ist die malermäßige Überarbeitung der vorhandenen historischen Oberflächen unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen und unter Anwendung traditioneller Handwerkstechniken.

    Frist: 03.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB siehe "Fakultative Ausschlussgründe" § 124 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB PQ zertifizierte Bieter: Prüfen Sie, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise die geforderten Eignungsangaben und Nachweise dieses Vergabeverfahrens abdecken. Soweit die im Präqualifikationsverzeichnis für den einschlägigen Leistungsbereich hinterlegten Nachweise inhaltlich unzureichend sind, ist KEINE Nachforderung eines den Eignungsanforderungen genügenden Nachweises zulässig (gem. §16a EU VOB/A).

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Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB siehe "Fakultative Ausschlussgründe" § 124 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB PQ zertifizierte Bieter: Prüfen Sie, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise die geforderten Eignungsangaben und Nachweise dieses Vergabeverfahrens abdecken. Soweit die im Präqualifikationsverzeichnis für den einschlägigen Leistungsbereich hinterlegten Nachweise inhaltlich unzureichend sind, ist KEINE Nachforderung eines den Eignungsanforderungen genügenden Nachweises zulässig (gem. §16a EU VOB/A).

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 553847-2026
  2. 09.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 258281

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