Putz- und Malerarbeiten für Schloss Altenstein in Bad Liebenstein

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

Status
Offen
Angebotsfrist
01.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Originalbekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
648339-2026
Verfahrensnummer
66cc48d1-3548-4dc5-affa-201056aa05e0
CPV-Codes
Putzarbeiten (45410000); Anstricharbeiten (45442100); Fassadenarbeiten (45443000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten schreibt Putz- und Malerarbeiten für den Umbau und die Sanierung von Schloss Altenstein in Bad Liebenstein, Thüringen, aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Neuputz an Außenwänden und Holzfachwerk sowie Anstriche von Innen- und Außenwänden, Gewölben, Deckenbalken, Sparren und weiteren Holzflächen mit Mengen im Bereich von etwa 50 bis 340 Quadratmetern je Position. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Putzarbeiten Malerarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bad Liebenstein, Schloss und Park Altenstein, Schloss Altenstein, Umbau und Sanierung für eine kulturelle Nutzung - Los 030-2 Putz- und Malerarbeiten 2

    - 50 m² Neuputzflächen kleinteilig Holzfachwerk außen ab 0,03 m² Einzelfläche - 60 m² Neuputzflächen Wände außen - 250 m² Oberputz Wände innen - 200 m² Anstrich Holzfachwerk, offene Holzkonstruktion, Deckenbalken, Sparren - 125 m² Anstrich Holzflächen außen (Schalung) - 60 m² Anstrich Putzoberflächen Wände außen - 50 m² Anstrich Gewölbeflächen - 50 m² Anstrich Putzoberflächen kleinteilig Holzfachwerk außen ab 0,03 m² Einzelfläche - 250 m² Anstrich Putzoberflächen innen - 340 m² Anstrich Holzoberflächen innen (Formsparren)

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen bis auf relevante Preisangaben können nachgefordert werden

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LOT-0000 · Bad Liebenstein, Schloss und Park Altenstein, Schloss Altenstein, Umbau und Sanierung für eine kulturelle Nutzung - Los 030-2 Putz- und Malerarbeiten 2

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Vergabeunterlagen

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_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Auflagen.pdfSonstiges152 KBKlicken zum Anzeigen
BieterfragenAltLos030-2Ma2.pdfSonstiges60 KBKlicken zum Anzeigen
Eigenerklaerung zum ThuerVgG.pdfFormular1,4 MBKlicken zum Anzeigen
Erlaeuterungen_zur_Eigenerklaerung_kommunal_sonstige.pdfFormular125 KBKlicken zum Anzeigen
Hinweisblatt_Infopflicht Vergabestelle.pdfSonstiges195 KBKlicken zum Anzeigen
Los 030-2 Putz- und Malerarbeiten 2.X83Sonstiges414 KB
Los 030-2 Putz- und Malerarbeiten 2_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis7,7 MBKlicken zum Anzeigen
R049_FD010HL_Malerarbeiten 2_klein.pdfSonstiges904 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1000b_AFU_Baustelleneinrichtung_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis4,8 MBKlicken zum Anzeigen
R049PL1003e_AFU_GR EG-Schloss_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis1,2 MBKlicken zum Anzeigen
R049PL1005e_AFU_GR 1OG_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis912 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1150c_AFU_Konzertsaal_GR_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis678 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1151d_AFU_Konzertsaal_Ansichten_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis1,2 MBKlicken zum Anzeigen
R049PL1153-1_AFU_Konzertsaal_Spanten_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis342 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1172_AFU_Portikus_vorab 01_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis282 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1501_AFU_KH_GR EG_vorab 06-LV.pdfLVLeistungsverzeichnis699 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1511_AFU_KH_QS KH 2_vorab 06-LV.pdfLVLeistungsverzeichnis240 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1512_AFU_KH_QS KH 3_vorab 07-LV.pdfLVLeistungsverzeichnis190 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1514_AFU_KH_Ansicht N_vorab 04-LV.pdfLVLeistungsverzeichnis365 KBKlicken zum Anzeigen
R049PL1515_AFU_KH_Ansicht O_vorab 02-LV.pdfLVLeistungsverzeichnis232 KBKlicken zum Anzeigen
Sonderformular Russland-Embargo_Vergabeverfahren.pdfFormular76 KBKlicken zum Anzeigen
124_Eigenerklaerung Qualif.pdfFormular268 KBKlicken zum Anzeigen
211_EU_OL_Aufforderung Abgabe.pdfAnschreiben375 KBKlicken zum Anzeigen
212_EU_OL_Teilnahmebedingungen.pdfAnschreiben131 KBKlicken zum Anzeigen
213_EU_OL_Angebotsschreiben.pdfAnschreiben358 KBKlicken zum Anzeigen
214_EU_OL_Besondere VB.pdfSonstiges257 KBKlicken zum Anzeigen
216_Verzeichnis vorzulegender Unterlagen.pdfSonstiges483 KBKlicken zum Anzeigen
221_Preiserm. Zuschlag.pdfSonstiges221 KBKlicken zum Anzeigen
222_Preiserm. Endsumme.pdfSonstiges222 KBKlicken zum Anzeigen
223_Einheitspreise.pdfSonstiges74 KBKlicken zum Anzeigen
233_Verzeichnis Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges39 KBKlicken zum Anzeigen
234 - Erklärung der Bieter- Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular40 KBKlicken zum Anzeigen
235_EU_OL_Erklaerung zu NachU.pdfFormular48 KBKlicken zum Anzeigen
236_EU_OL_Erklaerung von NachU.pdfFormular39 KBKlicken zum Anzeigen
241_Abfall.pdfSonstiges48 KBKlicken zum Anzeigen
244_Datenverarbeitung.pdfSonstiges38 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen bis auf relevante Preisangaben können nachgefordert werden

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