Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen für Flughafengesellschaften 2026–2030
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen (79200000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 741916-2025
- Verfahrensnummer
- d2945ab2-9281-4b2f-a60a-e03a594c95bd
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beauftragt die gesetzliche Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sowie der Flughafen Energie & Wasser GmbH. Zusätzlich sollen der Konzernabschluss und Konzernlagebericht des Flughafen-Berlin-Brandenburg-Konzerns einschließlich der Konsolidierung von neun Grundstücksverwaltungsgesellschaften sowie freiwillig der Abschluss der FBB Airport Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH geprüft werden. Der Vertrag beginnt frühestens am 1. Oktober 2026 und läuft zunächst bis zum 30. September 2027; Leistungen für die Geschäftsjahre 2027 bis 2030 können optional abgerufen werden. Ergänzend können Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Bilanzierungsfragen, Berichten nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz und Anfragen von Gremien beauftragt werden.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Gesellschaften FBB und FEW, die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts des FBB-Konzerns sowie die freiwillige Prüfung der FBB AAV. Darüber hinaus können weitere Leistungen zur fachlichen Beratung und Unterstützung der FBB im Sinne der Beantwortung von Anfragen zu einzelnen Bilanzierungssachverhalten/ Fragestellungen, Sachverhalten aus der § 53 HGrG Berichterstattung sowie Anfragen aus Gremien erforderlich sein, die im Bedarfsfall nach besonderer Aufforderung in Teilen oder als Gesamtleistung auf Nachweis zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit bezieht sich zunächst auf die Prüfung des Geschäftsjahrs 2026. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.10.2026 und endet am 30.09.2027. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch für die Geschäftsjahre 2027, 2028, 2029 und 2030 diese Leistungen abzurufen - durch jeweils einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Gesellschaften FBB, FEW, FBB AAV sowie die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts des FBB-Konzerns (2026-2030)
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Durchführung der Prüfung der Einzel-Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Gesellschaften: Gesetzlich: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Flughafen Energie & Wasser GmbH Freiwillig: FBB Airport Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH (ohne Lagebericht) und weiterhin um die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der FBB inklusive der Konsolidierung der neun Dalandi Grundstücksverwaltungsgesellschaften mbH & Co. Objekt KGs. Zudem können weitere fachliche Beratungen und die Unterstützung der FBB im Sinne der Beantwortung von Anfragen zu einzelnen Bilanzierungssachverhalten/ Fragestellungen, Sachverhalten aus der § 53 HGrG Berichterstattung sowie Anfragen aus Gremien erforderlich sein, die im Bedarfsfall nach besonderer Aufforderung in Teilen oder als Gesamtleistung auf Nachweis zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit bezieht sich zunächst auf die Prüfung des Geschäftsjahrs 2026. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.10.2026 und endet am 30.09.2027. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch für die Geschäftsjahre 2027, 2028, 2029 und 2030 diese Leistungen abzurufen - durch jeweils einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer. Die Schätzmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 2.643 Personenstunden p.a, die Höchstmenge, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 15.860 Personenstunden.
Anforderungen an deinen Betrieb
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. (1) Vorlage einer Kopie des Auszug aus dem Berufsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein); (2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. (3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. (4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. (6) Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit_DE: Die Selbstauskunft ist zu unterzeichnen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. (7) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Für die geforderten Angaben stellt der AG das Formblatt "Projektbezogene Eignung" sowie das Dokument "Checkliste" zur Verfügung. Die Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen in Bezug auf die genannten Eignungskriterien führt zumAusschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Im Übrigen verweisen wir auf § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Gesellschaften FBB, FEW, FBB AAV sowie die gesetzliche Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts des FBB-Konzerns (2026-2030)
- siehe Vergabeunterlagen: EA- 2025-0025_Beiblatt_Wertung Angebote
- 40 %
- siehe Vergabeunterlagen: EA- 2025-0025_Beiblatt_Wertung Angebote
- 60 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. (1) Vorlage einer Kopie des Auszug aus dem Berufsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein); (2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. (3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. (4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. (5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. (6) Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit_DE: Die Selbstauskunft ist zu unterzeichnen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. (7) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe) vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Für die geforderten Angaben stellt der AG das Formblatt "Projektbezogene Eignung" sowie das Dokument "Checkliste" zur Verfügung. Die Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen in Bezug auf die genannten Eignungskriterien führt zumAusschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Im Übrigen verweisen wir auf § 51 Abs. 2 S. 1 SektVO.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 429126-2026
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