Projektsteuerung und Koordination für 18 Erweiterungsbauten an Offenen Ganztagsschulen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.10.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.09.2024
CPV-Codes
Projektmanagement im Bauwesen (71541000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
581438-2024
Verfahrensnummer
07baa783-59d0-441f-a402-fe54b7f49909

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die GEBAG Projektentwicklungsgesellschaft mbH, eine städtische Projektentwicklungsgesellschaft aus Duisburg, sucht einen Rahmenvertrag für die Steuerung von 18 Erweiterungsbauten an Offenen Ganztagsschulen. Die einzelnen Bauvorhaben in Duisburg sollen nach individuellen Anforderungen und Zeitplänen umgesetzt werden und insbesondere Räume wie Mensen und Küchen umfassen. Die Fertigstellung ist bis Ende 2027 vorgesehen; die Teilnahmefrist endet am 28. Oktober 2024 um 11:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Bei den Einzelprojekten handelt es sich um Erweiterungsbauten für offene Ganztagsschulen in Duisburg (vgl. unten Ziffer 5.1). Der Auftraggeber ist eine städtische Projektentwicklungsgesellschaft, die für diese Projekte Planungs- und Bauleistungen vergibt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag über Projektsteuerungsleistungen für 18 Erweiterungsbauten an Offenen Ganztagsschulen einschließlich Multiprojektmanagement

    In Duisburg sollen bis Ende 2027 18 Offene Ganztagsschulen durch Erweiterungsbauten vergrößert werden. Die Projekte sind teilweise durch Zuwendungen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes gefördert. Die Erweiterungsbauten sollen gemäß jeweils individuellen Anforderungen für die jeweiligen Offenen Ganztagsschulen und gemäß jeweils individuellem Zeitplan als separate Projekte realisiert werden. Dabei sind in der Regel folgende erforderliche Räume zu berücksichtigen: Mensa, Küche, Nebenräume, Personal WC, Stuhllager, Betreuungsräume, Büros. Die Nettonutzfläche variiert zwischen 300qm - 800qm je nach Standort. Außerdem könnten Interimsmaßnahmen erforderlich werden (vorübergehende Ersatz-Container, Verschieben der Spielflächen o. Ä.). Als Ausführungsvariante wird eine Modulbauweise bevorzugt, sofern die örtlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück dies zulassen. Sofern dies nicht möglich ist, müssen die jeweiligen Gebäude in konventioneller Weise erstellt werden. Für die Ver- und Entsorgung der Erweiterungsbauten ist ein entsprechendes Schnittstellenmanagement zu den Bestandsbauten zu etablieren. Erste Grobkostenschätzungen für die Erweiterungsbauten liegen inklusive Nebenkosten bei jeweils ca. 3 bis 6,5 Mio. EUR brutto. Zur Unterstützung des Auftraggebers bei den erforderlichen Erweiterungsarbeiten wird die Projektsteuerung in Form eines Rahmenvertrages ausgeschrieben. Auftragsgegenstand ist ferner eine übergeordnete Multiprojektmanagement der über den Rahmenvertrag beauftragten Projekte. Die konkret zu erbringenden Leistungen sowie deren Fristen legt der Auftraggeber individuell in jedem Einzelauftrag fest. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich je Einzelprojekt an Heft Nr. 9 AHO. Es ist jeweils eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Art und Umfang der Einzelbeauftragung kann je Einzelprojekt variieren. Die - nach Abruf - zu erbringende Multiprojektmanagementleistung orientiert sich an Heft Nr. 19 AHO. Aufgrund der erforderlichen engen Abstimmung mit dem Auftraggeber und den von ihm beauftragten Dritten sowie der erforderlichen präzisen Koordination der verschiedenen - teilweise parallelen - Baustellen in dem Duisburger Stadtgebiet, sollte der Projektsteuerer innerhalb von ca. 120 Minuten an allen Baustellen anwesend sein können. Dem Auftraggeber steht für jeden aufgrund des Rahmenvertrages erteilten Einzelauftrag ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber behält sich vor, etwaige weitere besondere Leistungen zu beauftragen. Der Rahmenvertrag hat gemäß § 21 Abs. 6 VgV eine Höchstlaufzeit von vier Jahren ab Beginn der Leistungen. Die Höchstmenge der im Rahmen der Rahmenvereinbarung erwarteten Leistungen liegt bei Projektsteuerungs- und Multiprojektmanagementleistungen für 18 OGATAs.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationalen Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Aus-schlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Aus-schlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvertrag über Projektsteuerungsleistungen für 18 Erweiterungsbauten an Offenen Ganztagsschulen einschließlich Multiprojektmanagement

Erfahrung des Schlüsselpersonals - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben
30 %
Qualität des Konzepts zur Vorgehensweise (insb. Aufgabenverständnis, Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Meilensteinplan, Darstellung der Kommunikations- und Arbeitsabläufe zwischen den Projektverantwortlichen, Angabe zu Kapazitäten etc.) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben
10 %
vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationalen Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Aus-schlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Aus-schlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 221159-2025

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