Architekten- und Innenarchitektenleistungen für Bau und Umbau zweier Liegenschaften
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.09.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Jobcenter Köln
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.08.2024
- CPV-Codes
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- Beratungsdienste von Architekten (71210000)
- Projektmanagement im Bauwesen (71541000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 497221-2024
- Verfahrensnummer
- e3017464-19be-4d60-9f7a-78394f08a625
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Jobcenter Köln beauftragt Architekten- und Innenarchitektenleistungen zur Begleitung des Baus beziehungsweise Umbaus von zwei Liegenschaften bis zum Einzug. Insgesamt werden rund 27.281 Quadratmeter benötigt, davon etwa 13.440 Quadratmeter rechtsrheinisch und 13.841 Quadratmeter linksrheinisch in Köln. Die Mietverträge sollen voraussichtlich bis spätestens Ende des ersten Quartals 2025 abgeschlossen werden; der Umzug ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen. Für die Leistungserbringung ist mindestens ein dreiköpfiges Projektteam aus Architektinnen und Architekten beziehungsweise Innenarchitektinnen und Innenarchitekten erforderlich.
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Leistungsbeschreibung
Währen der COVID19-Pandemie wurde das online-Angebot für Kund*innen des Auftraggebers deutlich ausgebaut. Beratung findet nun in Teilen online statt, Anträge können vollständig online gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt effizient über digitale Kanäle. Auch bei den Mitarbeitenden im Jobcenter Köln hat sich durch die Möglichkeiten der digitalen Angebote die Arbeitsweise verändert. Prozesse werden dahingehend fortwährend angepasst. Räumliche und zeitliche Unterschiede zwischen Nachfrage und Bearbeitung werden digital weniger relevant. Mobiles Arbeiten ist mittlerweile beim Auftraggeber fest etabliert im Umfang von 50 Prozent. Beobachtungen zum so genannten Desk-Sharing wurden gesammelt. Das Jobcenter Köln hat seine Bedarfe analysiert und bewertet. Hierzu wurde das Jobcenter von einem externen Dienstleister beraten und im Prozess der Analyse unterstützt. Das Ergebnis ist wie folgt: Im 3. Quartal 2027 soll der Umzug in zwei (neue) Liegenschaften des Auftraggebers stattfinden. Eine Liegenschaft wird sich rechts- und eine linksrheinisch befinden. Insgesamt werden ca. 27.281 Quadratmeter benötigt. Rechtsrheinisch ca. 13.440 und linksrheinisch ca. 13.841 Quadratmeter. Dem Jobcenter liegen bereits von verschiedenen Projektentwicklern Angebote vor, die in den nächsten Monaten noch verifiziert werden. Es handelt sich zum einen um Neubauprojekte und zum anderen um die Umgestaltung bzw. den Umbau von bereits bestehenden und vom Jobcenter angemieteten Gebäuden. Ab Mietvertragsabschluss müssen der Bau bzw. Umbau von zwei Gebäuden durch eine*n Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in begleitet werden. Die Mietverträge sollen voraussichtlich bis spätestens Ende 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Als Mindestanforderung für die Leistungserbringung wird ein dreiköpfiges Projektteam aus Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen auf Seiten des/der Auftragnehmer*in für die Vertragserfüllung vorausgesetzt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Begleitende Leistungen für den Bau bzw. den Umbau zweier Liegenschaften bis zum Einzug (Architektur/Innenarchitektur)
Folgende Leistungen sind zu erbringen: 01. Mieterausbauplanung: - Sichten und Abstimmung des erstellten und finalisierten Designkonzepts - Definition der Schnittstelle von der Eigenleistung Jobcenter bzw. Vermieter-Architekt und Leistung Innenarchitekt für jedes der beiden Objekte 02. Vermietergrundausbau - Schnittstellenkoordination von Vermietergrundausbau/Mieterspezifischer Ausbau - Teilnahme an regelmäßigen Projektbesprechungen - Überwachung des vermieterseitigen Bauablaufs/Gesamtterminplanung - Dokumentationsprüfung - Controlling der Pflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter 03. Steuerung des Mieterausbaus - Organisation von regelmäßigen Projektbesprechungen - Ständige Kontrolle der Anforderungen des Mieters hinsichtlich Kosten, Qualitäten und Terminen - Baustellenkoordination der Mieterausbauarbeiten - Controlling der Pflichten des Mieters - Dokumentationsprüfung, Zusammenstellen der Unterlagen Im Rahmen dieses Auftrags/dieser Rahmenvereinbarung kann pro Phase ein Kontingent an Berater*innentagen abgerufen werden, wobei durch die vorgenannten Zahlen keine Begrenzung des Umfangs vorgegeben ist. - Projektabschluss Da der Auftraggeber den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Erbringung der vorgenannten Leistungen nicht final abschätzen kann, wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen (§ 21 VgV). Bei den angegebenen insgesamt 330 Berater*innentagen à 8 Stunden handelt es sich um die geschätzte Abnahmemenge. Die Höchstmenge der Berater*innentage, die der Auftraggeber maximal abnehmen kann, beziffert sich auf 360 Tage. Eine Abnahmeverpflichtung in einer bestimmten Höhe seitens des Auftraggebers besteht nicht. Der Auftraggeber geht darüber hinaus davon aus, dass im Vertragszeitraum geschätzt 70 Termine in Präsenz in Köln stattfinden. Entsprechende Reisekosten/Termin sind im Angebot (Preisblatt) zu pauschal zu beziffern und werden je nach tatsächlichem Anfall pauschal pro Termin gesondert abgerechnet.
Frist: 16.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 10 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 4 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Unterlagen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nachfordern wird bzw. es ihm je nach betroffener Unterlage nicht erlaubt ist, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber KANN den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist dagegen AUSGESCHLOSSEN. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Begleitende Leistungen für den Bau bzw. den Umbau zweier Liegenschaften bis zum Einzug (Architektur/Innenarchitektur)
- Details entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise. Abrufbar unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H77V/documents
- 1050 %
- Details entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise. Abrufbar unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H77V/documents
- 450 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 10 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. § 123 Abs 4 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Unterlagen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nachfordern wird bzw. es ihm je nach betroffener Unterlage nicht erlaubt ist, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber KANN den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist dagegen AUSGESCHLOSSEN. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 661718-2024
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