Planungsleistungen für den Rückbau des ehemaligen Homann-Betriebsgeländes in Dissen aTW
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 157522-2026
- Verfahrensnummer
- 03d2daaa-abcd-4dc5-86ba-3417b9356ff5
- CPV-Codes
- 71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
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Kurzbeschreibung
Die Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft (OLEG) schreibt Planungsleistungen für den Rückbau eines 13 Hektar großen ehemaligen Industriegeländes in Dissen aTW aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsstufen 1 bis 4 gemäß AHO Heft 18, inklusive Schadstoffmanagement, Koordination nach BaustellV und die Umsetzung eines taxonomiekonformen Rückbaus. Das Projekt ist Teil einer städtebaulichen Revitalisierungsmaßnahme mit einem geschätzten Abbruchvolumen von 505.000 m³.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Firma Homann hat über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahrhunderten an der Bahnhofstraße in Dissen aTW einen bedeutenden Produktionsstandort betrieben. Zum Jahresende 2022 wurde die Produktion am Standort vollständig eingestellt; das Betriebsgelände ist seither ungenutzt. Das 13 ha große Areal liegt vollständig innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage von Dissen aTW und in kurzer Entfernung zur Innenstadt. Aus dieser Lage ergeben sich sowohl besondere Entwicklungspotenziale als auch die Notwendigkeit, das Gelände zeitnah neu zu ordnen und in den städtebaulichen Zusammenhang der Stadt einzubinden. Das ehemalige Betriebsgelände wurde durch die OLEG (Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH - beteiligt sind: LK Osnabrück, Gemeinden Osnabrück und Sparkassen) im Auftrag der Stadt Dissen aTW erworben. Parallel hierzu wurde das Areal gemeinsam mit angrenzenden Bereichen im Jahr 2024 in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" des Bundes und des Landes Niedersachsen aufgenommen. Durch die oleg soll die Revitalisierung des innerstadtnahen Areals erfolgen. Dieses Ge-lände umfasst unter anderem ehemalige Verwaltungsgebäude sowie einen markanten historischen Wasserturm, deren straßenseitige Fassaden bzw. Baukörper gemäß den denkmalrechtlichen Bestimmungen zu erhalten sind. Der überwiegende Teil der weiteren Bestandsbauten soll hingegen rückgebaut werden. Die abzubrechende Bausubstanz wird auf 505.000 m³UR geschätzt. Damit ergeben sich Abbruchkosten in Höhe von rd. 6.000.000 EUR (netto). Voruntersuchungen zu Schadstoffen in den einzelnen Gebäuden wurden bereits durchgeführt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · oleg GmbH - Rückbauplanung auf dem ehemaligen Betriebsgelände Fa. Homann, Dissen aTW
Auftragsgegenstand sind die für den Rückbau erforderlichen Planungsleistungen: - Voruntersuchungen des Bestandgebäudes zur Bauschuttdeklaration - Einbindung von Bauteilbörsen wie Concular o. Ä. (Nachhaltigkeit) - Rückbauplanung gemäß AHO Heft 18 "Baufeldfreimachung/Rückbau" o LS1 Grundlagenermittlung/Vorplanung o LS2 Entwurfs- und Genehmigungsplanung o LS3 Ausführungsvorbereitung o LS4 Überwachung und Dokumentation - Koordination nach BaustellV Es wird ein taxonomiekonformer Rückbau angestrebt. Gegebenenfalls soll der Rückbau nach DGNB System oder vergleichbar zertifiziert werden. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsstufe 1 Grundlagenermittlung/Vorplanung gemäß AHO Heft 18 "Baufeldfreimachung/Rückbau" für alle zurückzubauenden Gebäude.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
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41 % ähnlichPlanungsleistungen für die Sanierung und Verkehrssicherung von Gebäuden
Sondershausen · Offen · Frist 25.09.2026
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH beauftragt Planungsleistungen für die Grundsanierung des Gebäudekomplexes „Petersenschacht“ in Sondershausen, einschließlich Arbeiten an Dach, Fassade, Grundleitungen, Gründung und Fenstern. Zusätzlich sind Planungen zur Verkehrssicherung weiterer Gebäude in Elbingerode, Rottleberode, Wimmelburg, Bischofferode und Wipperdorf vorgesehen. Der Leistungsumfang umfasst Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke sowie Tragwerksplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, mit einer geschätzten Auftragssumme von 463.350 Euro und einer Laufzeit von 390 Tagen.
41 % ähnlichObjektplanung für die Sanierung der A4 zwischen Dresden-Neustadt und Dresden-Nord
Halle (Saale) · Offen · Frist 22.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beauftragt die Objektplanung für eine Sanierungsmaßnahme an der Fahrbahn der A4 von der Anschlussstelle Dresden-Neustadt bis zum Autobahndreieck Dresden-Nord in Richtung Aachen. Gesucht werden Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie besondere Leistungen, darunter Bestandsaufnahmen, Verkehrsführungskonzepte, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Projektkoordination. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 796.668 Euro; die Region ist Dresden, und Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
40 % ähnlichFreianlagenplanung zur Umgestaltung der Außenanlage in Lirich
Offen · Frist 21.09.2026
Beschafft werden Planungsleistungen für die Umgestaltung einer Außenanlage in Lirich. Auftraggeber ist der Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen der Stadt Oberhausen. Die Beauftragung umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 und anschließend stufenweise die Leistungsphasen 4 bis 9. Die Leistung ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; die Frist endet am 21. September 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit.
40 % ähnlichAbbruch und Neubau von Gebäuden mit Gewerbe, Kita und Wohnungen in Heidelberg
Heidelberg · Offen · Frist 15.10.2026
Das Staatliche Hochbauamt Heidelberg vergibt Totalunternehmerleistungen für die Schadstoffsanierung und den Rückbau des Gebäudes 4473 sowie die Planung und den Neubau von drei Gebäuden auf dem Gelände der ehemaligen Patrick-Henry-Village in Heidelberg. Vorgesehen sind Gewerbenutzungen, eine Kindertagesstätte mit vier Gruppen und Wohnnutzungen; die Bruttogrundfläche beträgt etwa 9.300 m². Die Frist endet am 15. Oktober 2026.
40 % ähnlichTiefbau- und Pflasterarbeiten für den Rückbau des Horizontobservatoriums auf der Halde Hoheward
Essen · Offen · Frist 12.10.2026
Der Regionalverband Ruhr beauftragt Arbeiten für den fachgerechten Rückbau des Horizontobservatoriums auf der Halde Hoheward in Herten. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Aufnahme und Wiederherstellung von Pflasterflächen, das Freilegen und Herstellen von Fundamenten, den Bau einer Baustraße und von Auffahrrampen sowie provisorische Anpassungen an Entwässerungs- und Drainageleitungen. Die Arbeiten sollen im Winter 2026 beginnen und spätestens bis Mitte 2027 abgeschlossen werden; die genauen Termine werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
39 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau von Zentrallager, Ausbildungszentrum und Werkstätten
Bonn · Offen · Frist 09.10.2026
Die Bonn-Netz GmbH vergibt Planungsleistungen für die grundlegende Umgestaltung ihres Betriebshofs in Bonn. Vorgesehen sind ein Zentrallager, ein zusammenhängendes Werkstattgebäude, ein Ausbildungszentrum, eine neue Verkehrsführung sowie eine zusätzliche Einfahrt über die Immenburgstraße. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) einschließlich Objektüberwachung sowie unter anderem Objekt- und Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Brandschutz, Außenanlagen und Verkehrsflächen. Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
39 % ähnlichPlanungsleistungen für die Sanierung der A4 zwischen Nossen und Wilsdruff
Halle (Saale) · Offen · Frist 13.10.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beauftragt Planungsleistungen für die Sanierung der Fahrbahn der A4 zwischen dem Autobahndreieck Nossen und der Anschlussstelle Wilsdruff in Fahrtrichtung Aachen. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung der Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 1, 2, 3, 5 und 6, die Planung von Ingenieurbauwerken, die Tragwerksplanung sowie besondere Leistungen wie Verkehrsführungskonzepte, Koordination und Bestandsaufnahmen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 335.433,27 Euro; Angebote sind bis zum 13. Oktober 2026, 08:00 Uhr, einzureichen.
39 % ähnlichRückbau und Entsorgung der Bogenkonstruktion des Horizontobservatoriums in Herten
Essen · Offen · Frist 12.10.2026
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beauftragt den fachgerechten Rückbau des Horizontobservatoriums auf der Halde Hoheward in Herten. Zum Leistungsumfang gehören ein Rückbaukonzept mit prüffähigem statischem Nachweis, eine Demontageplanung sowie der vollständige Rückbau und die Entsorgung der vorhandenen Bogenkonstruktion. Die Arbeiten sollen im Winter 2026 beginnen und spätestens bis Mitte 2027 abgeschlossen werden; die genauen Termine werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
39 % ähnlichAbbruch von Hofkeller, Dachaufbau und Annexgebäude mit Entsorgung in Dresden
01099 Dresden · Offen · Frist 19.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden vergibt Bauleistungen für den Abbruch eines eingeschränkt begehbaren Hofkellers sowie eines Dachaufbaus mit Annexgebäude in Dresden. Der Umfang umfasst unter anderem Sicherungsmaßnahmen, den Rückbau von Treppen und Überbrückungen, die Herstellung beziehungsweise Erweiterung einer Zufahrt sowie die Entsorgung großer Mengen an Beton, Ziegeln, Asphalt, Metallen, Holz und teerhaltigen Dachpappen. Die Ausführung ist vom 1. März bis zum 30. September 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 15:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
39 % ähnlichProjektsteuerung für die Quartiersentwicklung des Brinkhaus-Geländes in Warendorf
Warendorf · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Warendorf sucht eine Projektsteuerung für die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Brinkhaus-Werksgeländes in Warendorf. Das städtische Grundstück umfasst rund 4,2 Hektar; beauftragt werden sollen Teilleistungen aus allen Stufen der Projektsteuerung sowie aus den Handlungsbereichen A bis E. Die Teilnahmefrist endet am 19. Oktober 2026 um 09:00 Uhr, und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept soll im Oktober 2026 für das Städtebauförderprogramm STEP 2027 eingereicht werden.
38 % ähnlichLaborplanung für den Neubau eines Labor- und Werkstattgebäudes an einer Kläranlage
Flensburg · Offen · Frist 29.09.2026
Das Technische Betriebszentrum Flensburg AöR beauftragt Laborplanungsleistungen für den Neubau eines Labor- und Werkstattgebäudes am Kläranlagenstandort Kielseng 17 in Flensburg. Dafür soll zunächst ein abgängiges Werkstattgebäude abgerissen werden; einzelne Planungsleistungen, darunter eine Machbarkeitsstudie, liegen bereits vor. Die noch erforderlichen Leistungsphasen sollen direkt nach der Auftragserteilung beginnen, die Angebotsfrist endet am 29. September 2026.
38 % ähnlichRückbau, Abbruch und Trockenlegung eines Mehrzweckgebäudes
Offen · Frist 23.09.2026
Die Große Kreisstadt Schwarzenberg beauftragt in Schwarzenberg/Erzgebirge den Rückbau und Teilabbruch eines Mehrzweckgebäudes einschließlich Gerüstbau, Entrümpelung und Entsorgung von Bauteilen und Abbruchmaterialien. Zum Umfang gehören unter anderem der Abbruch eines Massivgebäudeteils von etwa 590 m³, die Trockenlegung einer Kellerwand auf 52 m², Drainagen auf rund 33 Metern sowie ein Regenwasserkanal von etwa 25 Metern. Die Ausführung ist vom 19. Oktober bis zum 11. Dezember 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 11:00 Uhr schriftlich eingegangen sein.
38 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Umtec Ingenieure Sasse Meyer von Mücke GmbH & Co. KG
Zuschlagswert: 461.465,23 EUR · Vertragsschluss: 15.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
272 vergleichbare Verfahren, davon 161 mit erfasstem Zuschlag · 116 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 274.873,65 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 94 % aus 25 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
arc architekturconzept GmbH · Magdeburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TG Umwelttechnik GmbH · Büren
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kling Consult GmbH · Krumbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
VTG Straub Ingenieurges. mbH · Donzdorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH · Thür
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Q&D Services und Handels GmbH · Reutlingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lithium Designers GmbH · Frankfurt am Main
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Architekten_FSB · Bremen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Geiger Umwelt GmbH & Co. KG · Oberstdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
B+S Abbruch & Erdbau GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume in Hannover
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.04.2027
Auftragnehmer: N2M Architektur & Stadtplanung GmbH BDA +11 weitere
Vertragsschluss: 15.04.2025
Zuschlagswert: 750.000 EUR
- Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von Schulen
Stadt Papenburg · Papenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2028
Auftragnehmer: Ulpts Architekten GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 28.01.2025
Zuschlagswert: 1.300.000 EUR
- Rahmenvereinbarung für normgerechte Produktsicherheitsprüfungen und technische Bewertungen
Bundesnetzagentur · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: cetecom advanced GmbH +1 weitere
Geschätzter Wert: 359.250,42 EUR
- Projektsteuerung für die Modernisierung von Autobahnbrücken
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.07.2028
Auftragnehmer: Drees & Sommer SE +2 weitere
Vertragsschluss: 14.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Fachliche Beratung zu Sicherheitsanalysen für Endlager und Standortauswahl
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Vertragsschluss: 13.12.2024
Zuschlagswert: 7.000.000 EUR
- Verkehrswertermittlung und Berechnung von Entschädigungen für Infrastrukturmaßnahmen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.03.2029
Auftragnehmer: Büro Gontarski Immobiliensachverständige
Vertragsschluss: 24.04.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Multi- und Projektmanagement für Bauinvestitionen im Wohnungsbestand
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 02.09.2029
Auftragnehmer: Drees & Sommer SE
Vertragsschluss: 02.09.2024
Zuschlagswert: 35.453.121,33 EUR
- Planungsleistungen für den Erweiterungsneubau des Wasserwerks Alexandersfeld
EWE Netz GmbH · Oldenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.01.2030
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 1.500.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
oleg Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH
49082 · Osnabrück
vergabestelle@bbt-kanzlei.de0511220074231 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierungsvertretung Lüneburg
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-3308
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de051122007423
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 19:09 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 06.03.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 11:59 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
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