Tragwerksplanung für den Betriebsstandort H6 Donautal der Entsorgungsbetriebe Ulm

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
09.06.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
393289-2026
Verfahrensnummer
9167d4d8-2ec1-49e7-9971-743210eb84e6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Ulm schreibt Planungsleistungen für die Tragwerksplanung am Betriebsstandort H6 Donautal der Entsorgungsbetriebe Ulm (EBU) aus. Der Auftrag umfasst die ingenieurtechnische Planung über einen Zeitraum von 900 Tagen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Tragwerksplanung am Betriebsstandort H6 Donautal der EBU

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistungen für die Tragwerksplanung am Betriebsstandort H6 Donautal der EBU

    Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Tragwerksplanung am Betriebsstandort H6 Donautal der EBU

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Honorar 50 %
Konzepte 50 %

Vergabeunterlagen

Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.