Planung für den Ausbau der Rastanlage Hüttener Berge West an der A7
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.11.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 712389-2026
- Verfahrensnummer
- 433f5125-083a-42ca-a324-a40cb0c64bc7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beauftragt die Planung für den Ausbau der Rastanlage Hüttener Berge West an der A7. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, einschließlich der Planung der Verkehrsanlagen mit Building Information Modeling (digitale Bauwerksmodellierung) sowie der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Die Vertragsdauer beträgt 1.080 Tage; als Angebotsfrist ist der 13. November 2026 angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Planung zum Ausbau der RA Hüttener Berge W, LPh 1- 4 HOAI: LB Verkehrsanlagen incl. BIM-Leistungen LB Landschaftspflegerische Begleitplanung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A7, Ausbau RA Hüttener Berge West
A7, Ausbau RA Hüttener Berge West
Frist: 13.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · A7, Ausbau RA Hüttener Berge West
- Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen. Hierin hat der Bieter darzulegen, mit welchem Personal er die geschuldete Leistung erbringen wird. Er hat darüber hinaus darzulegen, welche Vertretung er für den Fall von Urlaub oder Krankheit vorsieht und wie dies organisiert wird, insbesondere im Hinblick auf die Informationsweitergabe/ Bearbeitungsstand der jeweiligen Gutachten. Dem Auftraggeber kommt es dabei insbesondere darauf an, dass der Bieter in seinem Konzept plausibel darlegt, wie auch im Falle eines geplanten (Urlaub) und eines ungeplanten (Krankheit) Ausfalls von Mitarbeitern stets eine fachlich qualifizierte Vertretung und eine zeitnahe bzw. fristgerechte Bearbeitung sichergestellt werden. Positiv bewertet wird, wenn der Auftraggeber davon ausgehen darf, dass die Beratung einheitlich und fristgerecht erfolgt.
- 20 %
- Bieter werden zum Gespräch aufgefordert, in dem folgende Punkte abverlangt werden: •Unternehmensvorstellung (5 min.) •Vorstellung eines Referenzprojektes (15 min.) • Beantwortung eines Fragenkataloges (10 min.)
- 30 %
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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