BIM-Management und Gesamtkoordination für den Ausbau der A59 zwischen Köln-Porz und Bonn-Nordost
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 681373-2026
- Verfahrensnummer
- dbb31163-2e71-455e-a05e-482bcc627489
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beauftragt das Management und die Gesamtkoordination der digitalen Planung nach BIM (Building Information Modeling) für den Ausbau der A59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost. Der Auftrag ist in zwei Stufen für jeweils benannte Projektabschnitte aufgeteilt; die zweite Stufe kann der Auftraggeber optional abrufen. Ein konkreter Leistungszeitraum ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
A59, BIM -Management und BIM-Gesamtkoordination für die Ausbauplanung zwischen AD K-Porz und AD Bo-Nordost
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A59, BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination
A59, BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination Die Beauftragung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Stufenvertrages. Die einzelnen Vertragsstufen sind den Projekten wie folgt zugeordnet: *Stufe 1: Projekt A.07739.00 (Vertrags-Nr. 45-26-5008), Abschnitt 3 *Stufe 2: Projekt A.07707.10 (Vertrags-Nr. 45-26-5009), Abschnitt 2 Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt optional durch den Auftraggeber und steht unter dem Vorbehalt einer gesonderten schriftlichen Abrufentscheidung. Das Projekt A.07739.00 (Abschnitt 3) befindet sich derzeit im Vergabeverfahren. Die Vergabe ist voraussichtlich für das 1. Quartal 2027 vorgesehen. Die für das Projekt A.07739.00 vorliegende AIA wird vorerst auch als Grundlage für die anstehenden Leistungsphasen des Projektes A.07707.10 ab der Leistungsphase 1 verwendet. Sobald die Ausschreibung des Stufe-2-Projektes erfolgt, wird die AIA an die projektspezifischen Anforderungen angepasst und der AN darüber informiert. Stufe1: Die BIM-Methodik wird mit Beginn dieses Projektes erstmalig eingeführt. Ein BIM-Abwicklungsplan (BAP) liegt dementsprechend noch nicht vor und ist durch die Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellen und fortzuschreiben. Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) für die Stufe 1 wurden bereits finalisiert (siehe Anlage [TH16.1]02) und sind Bestandteil der Ausschreibung der Verkehrsanlagen- und Ingenieurbauwerksplanung. Ebenso werden die AIA bei der Beauftragung der Umweltplanung sowie der Geotechnik berücksichtigt und als Vertragsbestandteil eingeführt. In der Leistungsphase 2 sind drei Varianten der Verkehrsanlage zu entwickeln und entsprechend den Vorgaben der BIM-Methodik zu modellieren und fachübergreifend zu koordinieren. Ab der Leistungsphase 3 (HOAI) wird lediglich die Vorzugsvariante weiterbearbeitet. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Planung und Abstimmung der Bauphasen, der Baustellenverkehrsführung sowie der bauzeitlichen Verkehrsführung im Bereich der Siegbrücke. Die BIM-Anwendungen umfassen insbesondere die modellbasierte Planung, die Fachmodellkoordination, die Kollisionsprüfung, die Planableitung sowie die Unterstützung der Variantenuntersuchung und Entscheidungsfindung. Die erarbeiteten Modelle sind so aufzubauen, dass eine transparente Nachvollziehbarkeit der Varianten und ihrer Randbedingungen gewährleistet wird. Mit Erstellung des BIM-Abwicklungsplans sind die Verantwortlichkeiten der Projektbeteiligten, Prozesse der Modellkoordination, Prüf- und Freigabeverfahren sowie die Informationslieferungen der einzelnen Fachmodelle festzulegen. Besonderes Augenmerk ist auf die frühzeitige Integration der Fachmodelle der Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerke, Umweltplanung und Geotechnik zu legen. Die regelmäßige Durchführung von Koordinations- und Kollisionsprüfungen ist sicherzustellen und entsprechend zu dokumentieren. Die projektrelevanten Daten und Modelle sind über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment, CDE) bereitzustellen und auszutauschen. Hierbei sind die Vorgaben der AIA sowie die Anforderungen an die Datenqualität und Modellstruktur einzuhalten. Stufe 2: Für die Stufe 2 wurden die bisherigen Planungsleistungen ohne Anwendung der BIM-Methodik erbracht. Die vorhandene Planung ist auf Grundlage der BIM-Methodik in ein digitales Bestands- und Planungsmodell zu überführen sowie auf Basis der aktuellen technischen Regelwerke zu überprüfen und fortzuschreiben. Aus diesem Grund ist ein Mitwirken bei der Fortschreibung und Optimierung der AIA unter Berücksichtigung der im Projekt (Stufe 1) gewonnenen Erfahrungen ("Lessons Learned") vorgesehen. Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist ein Bestandsmodell auf Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung durch das zukünftige Planungsbüro zu erstellen[MD18.1]. Das Bauwerk der Anschlussstelle Wahn ist hierbei in einem höheren Detaillierungsgrad abzubilden, da es bereits in den Jahren 2020/2021 auf die erforderliche Ausbaubreite ersatzneugebaut wurde. Die vorliegende Entwurfsplanung der Verkehrsanlage sowie der Tank- und Rastanlage ist auf den aktuellen Stand der Regelwerke zu bringen. Dabei sind die Planungen der Rheinspange BAB 553 zu berücksichtigen. Im Zuge der Überprüfung und Aktualisierung der Planung kommt der Erfassung, Modellierung und Koordination der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen eine besondere Bedeutung zu. Die Leitungen von Fremdträgern sind hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Wechselwirkungen mit der Planung sowie möglicher Konflikte im BIM-Modell abzubilden und zu koordinieren. Besondere Aufmerksamkeit erfordern hierbei die Freileitungen der Amprion, da für diese ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren vorgesehen ist. Da die bisherigen Planungsstände nicht BIM-basiert erarbeitet wurden, ist eine besondere Qualitätssicherung bei der Überführung der Bestandsunterlagen in die Fachmodelle erforderlich. Die Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität der Bestandsdaten sind zu prüfen und zu dokumentieren. Hierfür sind in regelmäßigen Abständen modellgestützte Koordinations- und Kollisionsprüfungen durchzuführen.
Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · A59, BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination
- -Darstellung des Koordinationsprozesses (Personalorganisation, beteiligte BIM-Rollen und Schnittstellen/Abgrenzungen, grafische Darstellungen von Prozessen, Organigramme und eingesetzte Software & Schnittstellen zur CDE) (Unterwichtung: 40%) -Einbindung aller an der Planung beteiligten Fachdisziplinen (Unterwichtung: 20%) -Berücksichtigung der projektbezogenen Besonderheiten (Vertragliche Konstellationen, weitere Randbedingungen, vertiefender projektspezifischer Inhalt): (Unterwichtung: 40%) Hinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil.
- 50 %
- -Konzept zur Planung und Durchführung von Workshops der Leistungserbringung (Ziele & Inhalte, zeitliche Planung, Zielgruppe/Teilnehmerkreis, Formate & Tools und Organisation) Hinweis: Das Konzept wird Vertragsbestandteil.
- 20 %
- Honorar/Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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