Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektro und Blitzschutz für den Neubau der Autobahn-Betriebsleitstelle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
769.455,23 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau (71322000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
95000-2026
Verfahrensnummer
658ab80e-3bcf-4e33-9c1e-2fbc4c913c18

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) in den Bereichen Elektro und Blitzschutz für den Neubau eines Tunnelkompetenzzentrums in Zella-Mehlis aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI für die Kostengruppen 440, 450 und 480. Das Projekt beinhaltet ein viergeschossiges Verwaltungsgebäude sowie zugehörige Garagenkomplexe.

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Leistungsbeschreibung

Fachplan TGA Elt+Blitzschutz (Lph 5-9) KG 440, KG 450, KG 480

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A71_ Neubau ZBL-TU Zella-Mehlis_TGA Elt+Blitzschutz (Lph 5-9)769.455,23 EUR

    A71_ Neubau ZBL-TU Zella-Mehlis_TGA Elt+Blitzschutz (Lph 5-9) Planungsgegenstand ist der Neubau des 4-geschossigen Verwaltungsgebäudes mit Garagenkomplexen und Satellitengebäude für die zentrale Betriebsleitstelle im 24/7-Betrieb. Das Tunnelkompetenzzentrum gliedert sich in 3 Gebäudeteile. Das viergeschossige Verwaltungsgebäude mit den Abmessungen 14,90 m x 35,35 m, den eingeschossigen Garagenkomplex 1 mit den Abmessungen 6,75 m x 39,38 und den eingeschossigen Gargenkomplex 2 mit anschließendem Satellitengebäude mit den Abmessungen 6,75 m x 32,25 m und ist der Gebäudeklasse 5 zu zuordnen, aber nicht als Sonderbau zu klassifizieren. Der Garagenkomplex sowie das Satellitengebäude sind in die Gebäudeklasse 2 einzuordnen. Das Grundstück liegt im Außenbereich auf den Flächen der Autobahn und hat keinen Bezug zu weiteren Bebauungen. Inhalt dieser Fachplanung Elektro und Blitzschutz (KG 440) bestehend aus der technische Ausrüstung Elektro für das Gebäude sowie der betrieblichen Ausstattung und den notwendigen Blitzschutz für die Nutzung des Tunnelzentrums Zella - Mehlis, Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen (450); Förderanlagen (KG 460); Gebäude- und Anlagenautomatisation (KG 480).

    Frist: 12.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

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LOT-0000 · A71_ Neubau ZBL-TU Zella-Mehlis_TGA Elt+Blitzschutz (Lph 5-9)

Personenbezogene Referenzen Fachplaner Technische Ausrüstung
30 %
Personenbezogene Referenzen stellv. Fachplaner Technische Ausrüstung
20 %
Honorar/Preis
50 %

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 340495-2026

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