Umweltfachliche Erfassungs- und Planungsleistungen für die Grunderneuerung der A7
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 665293-2026
- Verfahrensnummer
- 08ba4196-25c1-4669-aa06-79455b46128f
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beauftragt umweltfachliche Erfassungs- und Planungsleistungen für die geplante Grunderneuerung der A7 zwischen dem Autobahndreieck Hannover-Nord und der Anschlussstelle Anderten. Dazu gehören die Erfassung von Biotopen und Habitatstrukturen, die Prüfung des Arten- und Naturschutzes sowie die Entwicklung geeigneter Maßnahmen. Untersucht werden drei Streckenabschnitte mit 31 Durchlässen und neun Brückenersatzneubauten; die Bauarbeiten sind für die Jahre 2028 bis 2033 geplant.
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Leistungsbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes plant in den Jahren 2028 bis 2033 die Grunderneuerung der A7 zwischen dem AD Hannover-Nord bis zur AS Anderten auf insgesamt 24,8 km (km 122,1 - km 154,9). Die Arbeiten werden abschnittsweise in drei Verkehrseinheiten (VKE) durchgeführt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die erforderlichen Arbeiten zur - Bestandserfassung der vorkommenden Biotoptypen, - Analyse vorkommender Habitatstrukturen mit Abschätzung potenziell vorkommender Arten, - die darauf aufbauende Abarbeitung der Eingriffsregelung und des besonderen Artenschutzrechts inkl. Maßnahmenentwicklung, - sowie eine FHH-VP in der VKE 10. Dies umfasst - 3 Streckenabschnitte (inkl. 31 Durchlässe) und - 9 Brückenersatzneubauten (ENB), in ihren festgelegten Untersuchungsräumen (UG).
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A7 | zwischen AD Hannover-Nord bis AS Anderten (km 122,1 - km 154,9) | Umweltfachliche Anforderungen
A7 | zwischen AD Hannover-Nord bis AS Anderten (km 122,1 - km 154,9) | Umweltfachliche Anforderungen
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · A7 | zwischen AD Hannover-Nord bis AS Anderten (km 122,1 - km 154,9) | Umweltfachliche Anforderungen
- Zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums werden die Bewertungspunkte für das jeweilige Kriterium anhand der Bieterangaben ermittelt. Die Mindeststandards müssen zwingend erfüllt werden. Diese Angaben werden anhand der beigefügten Anlagen/Nachweise überprüft. Es können mehrere Kriterien mit einer/m Anlage/Nachweis erfüllt werden. Aus den einzelnen Anlagen/Nachweise muss ersichtlich sein, welches Kriterium bzw. welche Kriterien erfüllt wird/werden. Es sind dieselben Personen zu benennen, welche aus der Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung sowie der Liste der Projektverantwortlichen des AN hervorgehen. Eine Personenungleichheit führt zur Nichtwertung des Kriteriums. Die Anforderungen an dieses Zuschlagskriterium werden in der nachfolgenden Matrix definiert und entsprechend bewertet. a) Hochschul-/ oder Fachhochschulabschluss mit umwelt- oder landschaftsplanerischem Schwerpunkt oder vergleichbarer Vertiefung (z. B. Geografie, Naturschutz, Biologie) (1 Punkt) b) > 3 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von Autobahnprojekten (1 Punkt) c) > 3 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von Unterhaltungsmaßnahmen und/oder Brückenersatzneubau (1 Punkt) d) Anzahl der Berufsjahre in der Planung von Verkehrsanlagen (Bundesfernstraßen, Bundesstraßen oder Bundesschienenwege) in der Umweltfachplanung ≥ 5 Jahre (1 Punkt) e) Anzahl der Berufsjahre in der Planung von Verkehrsanlagen (Bundesfernstraßen, Bundesstraßen oder Bundesschienenwege) in der Umweltfachplanung ≥ 10 Jahre (1 Punkt) Es können maximal 5 Punkte in diesem Zuschlagskriterium erreicht werden.
- 40 %
- Zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums werden die Bewertungspunkte für das jeweilige Kriterium anhand der Bieterangaben ermittelt. Diese Angaben werden anhand der beigefügten Referenzbescheinigungen überprüft. Es können mehrere Kriterien mit einer Referenzbescheinigung erfüllt werden. Aus den einzelnen Referenzbescheinigungen muss ersichtlich sein, welches Kriterium bzw. welche Kriterien erfüllt wird/werden. Die Projekte, welche als Nachweis zur Erfüllung der Kriterien dienen, sind durch mindestens eine Person dürchgeführt worden sein, welche aus der Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung sowie der Liste der Projektverantwortlichen des AN hervorgehen. Eine Personenungleichheit führt zur Nichtwertung des Kriteriums. Die Anforderungen an dieses Zuschlagskriterium werden in der nachfolgenden Matrix definiert und entsprechend bewertet. a) 1 Referenz unter Anwendung der Methodenblätter gem. Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbericht 2014 (FE 02.332/ 2011/LRB; Hrsg. BMVI) (1 Punkt) b) 2 Referenzen für die Erstellung eines LBP zu Neubau, Erweiterung oder Unterhaltung von Verkehrsanlagen (Bundesfernstraßen, Bundesstraßen oder Bundesschienenwege) (1 Punkt) c) 2 Referenzen für die Erstellung eines Artenschutzbeitrags zu Neubau, Erweiterung oder Unterhaltung von Verkehrsanlagen (Bundesfernstraßen, Bundesstraßen oder Bundesschienenwege) (1 Punkt) d) 2 Referenzen für die Erstellung einer FFH-VP zu Neubau, Erweiterung oder Unterhaltung von Verkehrsanlagen (Bundesfernstraßen, Bundesstraßen oder Bundesschienenwege) (1 Punkt) e) 1 Referenz für die Kartierung und Bewertung von Biotoptypen gem. BKompV im Rahmen eines LBP zu Neubau, Erweiterung oder Unterhaltung von Verkehrsanlagen (Bundesfernstraßen, Bundesstraßen oder Bundesschienenwege) (1 Punkt) Es können maximal 5 Punkte in diesem Zuschlagskriterium erreicht werden.
- 30 %
- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026| Formular | 40 KB | |
| Sonstiges | 29,1 MB | |
| Vertragsbedingungen | 103 KB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Formular | 21 KB | |
| Formular | 605 KB | |
| Sonstiges | 647 KB | |
| Vertragsbedingungen | 287 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Anschreiben | 1,2 MB | |
| Anschreiben | 203 KB | |
| Sonstiges | 615 KB | |
| Anschreiben | 487 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Vertragsbedingungen | 161 KB | |
| Sonstiges | 61 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 2,3 MB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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