Planung des sechsstreifigen Ausbaus der A7 auf 6,75 km

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.06.2026
CPV-Codes
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
385488-2026
Verfahrensnummer
47322074-58f8-4f84-9a0c-f01e4053aad4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beauftragt Planungsleistungen für den sechsstreifigen Ausbau der A7 zwischen südlich der Anschlussstelle Hildesheim und westlich der Wöhlertalbrücke im Landkreis Hildesheim. Der rund 6,75 Kilometer lange Abschnitt umfasst die Objektplanung für Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 1 bis 4 sowie die Anwendung der BIM-Methode (digitale Bauwerks- und Projektplanung) in den Leistungsphasen 2 bis 4, eine Untersuchung nach der Wasserrahmenrichtlinie und eine schalltechnische Untersuchung. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.860 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 1-4, BIM LPH 2-4, WRRL, Schalltechnische Untersuchung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · A7, 6-streifiger Ausbau, Objektplanung Verkehrsanlagen, LPH 1-4

    Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Bad Gandersheim plant den sechsstreifigen Ausbau der A 7 in dem Bereich Hannover - Kassel von südlich der AS Hildesheim bis westlich der Wöhlertalbrücke (Unterführung der "Wöhler Straße") zwischen Betriebs-km 183,400 und Betriebs-km 190,150 auf einer Länge von 6,750 km. Der Streckenabschnitt befindet sich im Landkreis Hildesheim. Im Rahmen dieser Vergabe werden die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 1 - 4) ausgeschrieben.

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung
10 %
Schriftliche Ausführungen zur Anwendung der BIM-Methode
10 %
Referenzen des Projektleiters
25 %
Referenzen des Objektplaners Verkehrsanlagen
25 %
Preis
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 761249-2026

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