Faunistische Kartierungen für den Ausbau der Bundesautobahn 7 bei Hildesheim
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 733658-2026
- Verfahrensnummer
- c82838b4-3d0b-4e99-a9a3-86466fe19386
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest in Hannover, beauftragt faunistische Kartierungen für die geplante Erweiterung der Bundesautobahn 7 um einen zusätzlichen Fahrstreifen. Untersucht werden unter anderem Wildkatzen, Feldhamster, Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien und Insekten im Abschnitt nördlich der Anschlussstelle Hildesheim bis westlich der Wöhlertalbrücke. Die Erfassungen finden überwiegend 2027 statt; die Kartierung der Wildkatze ist für Januar bis März 2028 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Durchführung faunistischer Kartierungen im Rahmen der geplanten Erweiterung der A7 um einen zusätzlichen Fahrstreifen im Abschnitt von nördlich der Anschlussstelle Hildesheim bis westlich der Wöhlertalbrücke (VKE1). Die Erbringung der faunistischen Leistungen dient als Grundlage für die landschaftspflegerischen Beiträge, insbesondere für den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und den Artenschutzfachbeitrag (ASB). Zur Bestimmung der erforderlichen faunistischen Kartierungen und des jeweiligen Untersuchungsumfangs wurde vorab eine faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet. Die Ergebnisse dieser faunistischen Planungsraumanalyse (Anlage 1) dienen als Grundlage für die Auswahl der Arten, die Methodik und den konkreten Umfang der Erfassung der Fauna. Der räumliche Untersuchungsumfang (artspezifische Untersuchungsräume und Probeflächen) ist für jede Artengruppe der Übersichtskarte (Anlage 2) zu entnehmen. Folgende Kartierungen und Erfassungen sind gemäß den Vorgaben aus der faunistischen Planungsraumanalyse und der Methodenblätter des BMVI-Gutachtens (Schlussbericht 2014) zu erbringen: Strukturen • Baumhöhlen- und spalten Fauna • Wildkatze • Feldhamster • Haselmaus • Fledermaus • Avifauna • Amphibien • Reptilien • Tagfalter • Heuschrecken Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über folgende Saisons: • Hauptkartiersaison 2027: Die Erfassungen der meisten Artengruppen finden im Jahr 2027 statt. Sofern es der Beauftragungszeitpunkt zulässt, beginnen die Kartierungen bereits Mitte Februar 2027 mit der einmaligen Begehung für Eulenvögel sowie den Erfassungen früh wandernder Amphibienarten. • Kartiersaison 2028: Die spezifische Erfassung der Wildkatze erfolgt im Zeitraum von Januar bis März 2028. Sollte bei der Beauftragung ein fachgerechter Start der frühen Erfassungen im Februar 2027 (z. B. aufgrund von Witterung oder Vorlaufzeiten) nicht mehr möglich sein, verschieben sich die Erfassung der Eulenvögel und der früh wandernden Amphibien in das darauffolgende Frühjahr 2028.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A7 | 6 str. Ausbau -südlich der AS Hildesheim bis nördlich der Wöhlertalbrücke | Faunistische Leistungen
A7 | 6 str. Ausbau -südlich der AS Hildesheim bis nördlich der Wöhlertalbrücke- | Faunistische Leistungen
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
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LOT-0000 · A7 | 6 str. Ausbau -südlich der AS Hildesheim bis nördlich der Wöhlertalbrücke | Faunistische Leistungen
- s. Anforderungen an fachliche Zuschlagskriterien
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Änderungen und Bieterfragen
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