Pflegearbeiten für Pflanzflächen und Dachgarten am Dienstgebäude in Augsburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.05.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.04.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
220896-2025
Verfahrensnummer
7b81aa28-6eac-44e8-87a7-9021abb87757

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen in Frankfurt am Main, sucht einen Auftragnehmer für die Pflege der Pflanzflächen und des Dachgartens an ihrem Dienstgebäude in Augsburg. Der Rahmenvertrag läuft über acht Jahre beziehungsweise 2.920 Tage; Umfang, Flächen und Ausführungsintervalle sind im Leistungsverzeichnis festgelegt. Die Arbeiten sollen montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 15:00 Uhr während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Angebote müssen bis zum 6. Mai 2025 um 9:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag für Pflegearbeiten auf den Pflanzflächen und im Dachgarten am Dienstgebäude der Filiale Augsburg über 8 Jahre.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag für Pflegearbeiten auf den Pflanzflächen und im Dachgarten am Dienstgebäude der Filiale Augsburg

    Pflegearbeiten auf den Pflanzflächen und im Dachgarten am Dienstgebäude, Außenanlagenpflege Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, sowie der Turnus und die Flächen, gehen aus der Anlage 1 (B1_Anlage 2_Leistungsverzeichnis_25-2000050239) hervor. Die Arbeiten erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten des Auftraggebers montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 15.00 Uhr. Mengen Die im Preisangebot angegebenen Turni sind Richtwerte. Der Auftraggeber behält sich vor, einen durch Witterungseinflüsse bedingten Mehr- oder Minderbedarf an Leistungen nach Absprache abzurufen. Die vertraglich vereinbarten Pflegeflächen werden bei Bedarf gemeinsam vom Auftraggeber und Auftragnehmer begangen, um den Leistungsstand schriftlich festzustellen und die erforderlichen Arbeiten festzulegen. Ausführung 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten fachtechnisch korrekt und ordnungsgemäß durchzuführen. 2. Für die zur Pflanzenpflege nötigen Geräte und Schutzmittel hat der Auftragnehmer zu sorgen. Das zur Pflanzenpflege notwendige Wasser wird vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt; dabei hat der Auftragnehmer auf einen sparsamen Verbrauch zu achten. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zum Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz zu beachten. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beachtet werden. 4. Für die anfallenden Abfälle ist ein Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß den einschlägigen Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und seiner Rechtsverordnungen (Biologisch abbaubare Abfälle, AVV-Nr. 20 02 01, Boden und Steine, AVV-Nr. 17 05 04, Abfälle aus der Kanalreinigung, AVV-Nr. 20 02 06) durch Vorlage von ausgestellten Wiegescheinen von Entsorgungsbetrieben zu erbringen. Das/die für die Entsorgung vorgeschriebene/n Entsorgungsunternehmen muss/ müssen über eine Entsorgungsfachbetriebszertifizierung oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen. 5. Ausländische Arbeitskräfte (mit Ausnahme derer aus EU-Staaten, für deren Staatsangehörigkeit keine Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland nötig ist) dürfen vom Auftragnehmer nur beschäftigt werden, sofern sie eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzen. Der Auftraggeber hat das Recht, sich die Dokumente jederzeit vorlegen zu lassen. 6. Das Personal des Auftragnehmers hat auf Verlangen des Auftraggebers einer (kostenlosen) Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das zuständige Landeskriminalamt zuzustimmen. 7. Beim Betreten des Bankgebäudes haben sich Mitarbeiter des Auftragnehmers nach den Bestimmungen der Deutschen Bundesbank (DB 1-14, 3.2.2) an Hand eines amtlichen Legitimationsdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen. Für die Dauer des Aufenthalts ist ein Legitimationsdokument (Reisepass, Führerschein, Firmenausweis o. ä., nicht jedoch der neue elektronische Personalausweis -Hinterlegungsverbot gem. § 1 Abs. 1 PAuswG-) zu hinterlegen und ein Tagesausweis offen zu tragen. Der Auftraggeber kann jederzeit den Einsatz einzelner Arbeitskräfte ohne Begründung untersagen. 8. Die Übertragung von (Teil-)Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) kann nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er mit der Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Nachunternehmer nur in begründeten Ausnahmefällen rechnen kann. 9. Mängel und Schäden am Gebäude bzw. auf dem Grundstück, die durch das Personal des Auftragnehmers festgestellt oder verursacht wurden, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistungen zu überprüfen. Macht der Auftraggeber binnen 3 Werktage keine Beanstandungen geltend, so gelten die Pflegearbeiten als ordnungsgemäß ausgeführt und abgenommen. Bei etwaigen Beanstandungen muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Beanstandungen einräumen. Sind die Beanstandungen nach Ablauf der Frist nicht beseitigt worden, richten sich die Rechte des Auftraggebers nach Ziffer 11. 11. Für die Nicht- und Schlechterfüllung der Pflegearbeiten gelten folgende Vereinbarungen: a) Bei teilweiser oder vollständiger Nichterfüllung mahnt der Auftraggeber die Pflegearbeiten einmal an. Wird auch dann nicht wie vereinbart geleistet, hat der Auftraggeber das Recht, die Pflegearbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch Dritte ausführen zu lassen oder den Rechnungsbetrag entsprechend des Verhältnisses der nicht erbrachten Pflegeleistung zu der vereinbarten Gesamtleistung zu kürzen. b) Bei Schlechterfüllung ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Nach erfolglosem einmaligem Nachverbesserungsverlangen ist der Auftraggeber zur anteiligen Kürzung des Entgelts berechtigt. c) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers sowie das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung nach Abschnitt III, Ziffer 2 bleiben unberührt. 12. Termine bzw. der Turnus für die Pflegearbeiten sind rechtzeitig zwischen dem Auftragnehmer und dem Ansprechpartner des Auftraggebers abzustimmen. 13. Sonderleistungen (z. B. Pflasterarbeiten) sind mit dem Ansprechpartner des Auftrag-gebers vor Ort abzusprechen und werden bei Bedarf von diesem per E-Mail / per Fax gesondert beauftragt.

    Frist: 06.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

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LOT-0001 · Rahmenvertrag für Pflegearbeiten auf den Pflanzflächen und im Dachgarten am Dienstgebäude der Filiale Augsburg

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 725139-2025

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