Pflege und Weiterentwicklung von Webseiten und Content-Management-System

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusProfil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.02.2026
Bekanntmachungsnummer
98618-2026
Verfahrensnummer
514855b6-e831-4445-9d0a-afacdc185d77
CPV-Codes
72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beauftragt die Pflege und Weiterentwicklung seiner Webseiten in München. Die Leistungen umfassen die Pflege des Datenbestands, die Wartung des Content-Management-Systems (CMS) Redax, Fehlerbehebung, die Integration neuer Funktionen sowie die Pflege und mögliche Überarbeitung der Benutzeroberfläche und weiterer eigenständig programmierter Webseiten. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1.080 Tagen; die Angebotsfrist endet am 13. März 2026 um 9:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Pflege des Datenbestands und die Weiterentwicklung der Webseiten. Technisch besteht die zentrale Website des StMUK (www.km.bayern.de) aus einem Redaktionsserver mit dem CMS [redax.] und einem Live-Server. Vom Auftragnehmer müssen das CMS gepflegt, Fehler beseitigt sowie neue Funktionen integriert werden. Weiter ist vom Auftragnehmer das Frontend der Webseiten zu pflegen (Fehlerbeseitigung) und ggf. zu überarbeiten. Darüber hinaus gibt es eigenständig programmierte Webseiten. Hier erfolgen die zuvor genannten Leistungen durch den Auftragnehmer auf der Basis inhaltlicher Zuarbeit des Auftraggebers.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung: Pflege und Weiterentwicklung der Webseiten des StMUK

    Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Pflege des Datenbestands und die Weiterentwicklung der Webseiten. Technisch besteht die zentrale Website des StMUK (www.km.bayern.de) aus einem Redaktionsserver mit dem CMS [redax.] und einem Live-Server. Vom Auftragnehmer müssen das CMS gepflegt, Fehler beseitigt sowie neue Funktionen integriert werden. Weiter ist vom Auftragnehmer das Frontend der Webseiten zu pflegen (Fehlerbeseitigung) und ggf. zu überarbeiten. Darüber hinaus gibt es eigenständig programmierte Webseiten. Hier erfolgen die zuvor genannten Leistungen durch den Auftragnehmer auf der Basis inhaltlicher Zuarbeit des Auftraggebers.

    Frist: 13.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

-- gemäß §§ 42 ff VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB. Sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen, ein Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG) oder das Unternehmen, dessen Fähigkeiten herangezogen wird (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so sind diese im jeweiligen Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe bzw. auf einem Beiblatt, dass mit dem Angebot hochzuladen ist, zu schildern und es ist anzugeben, weshalb diese nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber (AG) entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. -- Der Bieter, jedes Mitglied der BG und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, muss mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Schutzerklärung Scientology" zur Kenntnis nehmen und ihren Inhalt bestätigen (gem. Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). -- Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, jedes Mitglied der BG, der/ die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des AG eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Angaben zur Einholung der Auskunft sind vom Bieter und jedem Mitglied einer BG mit dem Angebot zu erteilen. Für die Erteilung eines Zuschlags kommt nur ein Bieter/eine BG in Betracht, der/ die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Mit dem Angebot haben der Bieter und jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung russische Unternehmen") - zu erklären, dass er/es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. - Ebenso hat er/es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. - zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 89c, 261 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 299 - 299b, 108e, 333-335a StGB, Art.2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 232 - 233a StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 263, 264 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass, gemäß § 3 LkSG die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden. Nachforderungen erfolgen im Rahmen der anwendbaren Verfahrensordnung zum Vergabeverfahren (§ 56 VgV). Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung: Pflege und Weiterentwicklung der Webseiten des StMUK

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

-- gemäß §§ 42 ff VgV (insbesondere §§ 42 Abs. 1, 2, 57 Abs. 1 VgV), §§ 123, 124 GWB. Sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen, ein Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG) oder das Unternehmen, dessen Fähigkeiten herangezogen wird (Eignungsverleiher), fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so sind diese im jeweiligen Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe bzw. auf einem Beiblatt, dass mit dem Angebot hochzuladen ist, zu schildern und es ist anzugeben, weshalb diese nicht zum Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber (AG) entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. -- Der Bieter, jedes Mitglied der BG und - soweit für die Eignungsleihe relevant - das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, muss mit dem Angebot das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Schutzerklärung Scientology" zur Kenntnis nehmen und ihren Inhalt bestätigen (gem. Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44)). -- Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, jedes Mitglied der BG, der/ die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des AG eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Angaben zur Einholung der Auskunft sind vom Bieter und jedem Mitglied einer BG mit dem Angebot zu erteilen. Für die Erteilung eines Zuschlags kommt nur ein Bieter/eine BG in Betracht, der/ die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Mit dem Angebot haben der Bieter und jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung russische Unternehmen") - zu erklären, dass er/es nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. - Ebenso hat er/es dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. - zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 89c, 261 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 299 - 299b, 108e, 333-335a StGB, Art.2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 232 - 233a StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied einer BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs.1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 263, 264 StGB) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde, - gemäß § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird. Mit dem Angebot haben der Bieter, jedes Mitglied der BG (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung") und das Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird (über das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "Eigenerklärung für Unterauftragnehmer"), zu erklären, dass sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass, gemäß § 3 LkSG die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden. Nachforderungen erfolgen im Rahmen der anwendbaren Verfahrensordnung zum Vergabeverfahren (§ 56 VgV). Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 249595-2026
Vergleichbare Verfahren126vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag81 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 32 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Betreuung, Wartung und Weiterentwicklung des TYPO3-Content-Management-SystemsLand Baden-Württemberg vertreten durch das Staatsministerium Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland02.12.2025 -
Konzeptionelle, gestalterische und technische Neuentwicklung der Website des Bezirks OberbayernBezirk OberbayernMünchen, Deutschland11.05.2026316 Tsd. €
Rahmenvertrag für Online-Kommunikation, Design, Marketing und RedaktionFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieMünchen, Deutschland29.06.2026 -
Neugestaltung der Website inklusive Content-Management-System und MitarbeiterschulungStadt EhrenfriedersdorfDeutschland09.09.2026 -
Relaunch des Internetauftritts des Landratsamts Landsberg am Lech inklusive CMS-EinführungLandratsamt Landsberg am LechLandsberg am Lech, Deutschland30.01.2026 -
Weiterentwicklung, Pflege und Support von neun TYPO3-WebseitenHochschule ReutlingenReutlingen, Deutschland18.09.2026 -
Anwendungsbetreuung und Weiterentwicklung des Pflegeportals pflegeausbildungsfonds-mv.deLand Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)Rostock, Deutschland16.07.2026 -
Betreuung, Weiterentwicklung und Neuentwicklung von Websites und WebanwendungenKulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB GmbH)Berlin, Deutschland09.09.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
QGqueo GmbHDresden3029.06.202616,2 Mio. €stabil
C-CMS - Cross Media Solutions GmbHWürzburg2028.11.2025475 Tsd. €stabil
MIMaterna Information & Communications SEDortmund2028.11.20251 €stabil
]A]init[ AG für digitale KommunikationBerlin2025.07.202516,5 Mio. €fallend
XMXIMA MEDIA GmbHDresden2013.02.20245 Mio. €stabil
OPOakstone Productions GmbHRegensburg1129.05.20241 €stabil
SGssystems GmbHMuenchen1007.09.2026105 Tsd. €steigend
SGSUNZINET GmbHKöln1004.09.2026390 Tsd. €steigend
AUa u d i v i s a Deutsche Gesellschaft für E-Learning mbHDresden1001.09.2026998 Tsd. €steigend
NINORDSONNE IDENTITY GmbHBerlin1031.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (54) · Berlin (18) · Nordrhein-Westfalen (16) · Sachsen (8) · Baden-Württemberg (6) · Brandenburg (4)

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-LösungSoftwareONE Deutschland GmbHStadt AschaffenburgAschaffenburg, Deutschland
    463 Tsd. €
    01.09.2025läuft aus30.09.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Microsoft Unified Support für den stabilen SystembetriebMicrosoft Deutschland GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    0,01 €
    07.11.2023noch 2 Monate12.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für strategische und redaktionelle Social-Media-DienstleistungenRPM - revolutions per minute - Gesellschaft für Kommunikation mbHBayern Tourismus Marketing GmbHMünchen, Deutschland
    21.11.2024noch 2 Monate30.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen für SAP-Entwicklung, Berechtigungen, Administration und IntegrationEviden Germany GmbH +3 weitereStadt Nürnberg - Zentrale DiensteNürnberg, Deutschland
    0 €
    05.12.2025noch 3 Monate05.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklungadesso SE +1 weiterekubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland
    20,7 Mio. €
    09.12.2025noch 3 Monate09.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beratung für eine Vorstudie zum Wechsel des Identity-Management-ProduktsDierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbHMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;München, Deutschland
    13.12.2024noch 3 Monate15.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beratungsleistungen für BIENE-Testkoordination und SystemintegrationstestsVision Consulting GmbH +1 weitereZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, Deutschland
    17.12.2024noch 3 Monate17.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Befristete Support- und Wartungsleistungen für Dell NetWorker und PoINT-LizenzenFujitsu Technology Solutions GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    11.04.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Aktiv seit 2024 · 4 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr2Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 4 seit 2024Spitze KW 15 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
NGnova GmbH109.04.20261 €
OPOakstone Productions GmbH129.05.20241 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
25.08.2026Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Informations- und Werbekampagnen für Schulen in BayernOffen - 2 Mio. €
21.08.2026Beschaffung von Tablets, Zubehör und Verwaltungsservices für Ausbildungsseminare und SeminarschulenVergeben - -
11.02.2026Pflege und Weiterentwicklung von Webseiten und Content-Management-SystemVergebenNGnova GmbH1 €
08.04.2024Produktion und Bearbeitung von Videos und (Video-)PodcastsVergebenOPOakstone Productions GmbH1 €

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.