Operative Gestaltung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.07.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 513495-2026
- Verfahrensnummer
- d6c6c5db-e290-4774-a85e-21f6ef33976b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen eine Agentur für die kurzfristige Gestaltung und Anpassung kleiner und mittlerer Kommunikationsmaßnahmen nach vorgegebenen Inhalten und Gestaltungsrichtlinien. Der Auftrag umfasst Leistungen in wechselndem Umfang und ist für den Zeitraum vom 3. November 2026 bis zum 31. Oktober 2029 in Berlin vorgesehen; das geschätzte Budget beträgt rund 315.000 Euro netto pro Jahr.
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Leistungsbeschreibung
Agenturleistungen - Operative Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Agenturleistungen - Operative Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen
Laufzeit: 03.11.2026 - 31.10.2029 Budget: ca.: EUR 315.000 netto/Jahr Leistungsumfang Operative Umsetzung von kleinen und mittleren Kommunikationsmaßnahmen • Kurzfristige Auftragsvergabe operativer Layout‑, Gestaltungs‑ und Adaptionsleistungen auf Basis vorgegebener Inhalte, Briefings und Gestaltungsrichtlinien, Überarbeitung, Aktualisierung und Formatadaption bestehender Kommunikationsmittel. • Die Leistungen erfolgen in einem Umfeld mit hoher Taktung und variierendem Volumen an parallel laufenden Einzelaufträgen. • Die Agentur muss in der Lage sein, eine hohe Anzahl an Kommunikationsmitteln zeitgleich und konsistent umzusetzen. • Typisch ist die serielle Erstellung und parallele Bearbeitung mehrerer Assets pro Woche über unterschiedliche Kanäle hinweg. Beispiele für Maßnahmen aus der Unternehmenskommunikation, Mitarbeitendenkommunikation, Personalwerbung und Öffentlichkeitsarbeit: • Grafische Umsetzung interner Informations‑ und Mitarbeitendenkommunikation • Personalwerbe‑ und Recruiting‑Materialien (z. B. Recruiting‑Anzeigen, Karrieremessen‑Materialien, interne Jobformate) • Umsetzung klassischer Print‑ und Ausgabemedien (z. B. Flyer, Infoblätter, Broschüren, Einzelmotive/ Plakate, Gehaltsbeileger, Visiten‑, Dankes‑ und Glückwunschkarten, Urkunden, Kalender) • Gestaltung von Informationsmaterialien für digitale Medien (z. B. Banner, Anzeigen, Infografiken, Kurz‑Videos, Mitarbeitendenporträts) • Infografiken, Icons und Visualisierungen auf Grundlage vorgegebener Inhalte • Präsentationen im PowerPoint‑Format • Schulungs‑ und Informationsunterlagen • Veranstaltungs‑, Aktions‑ und Anlasskommunikation (z. B. Jubiläen, interne Events, Kampagnenumsetzungen) • Beschilderungen sowie temporärer räumlicher Kommunikationsmittel (z. B. Bauzaungestaltung, Baustelleninformationen, Schilder, Roll‑ups, Faltdisplays, Presse‑ und Messewände) • Stickern, Fahrzeug‑Brandings und Busaufschriften • Gestaltung von Geschenk‑ und Streuartikeln • Erstellung und Pflege von Templates, Serienformaten und wiederverwendbaren Layoutvorlagen • Reinzeichnung, Produktionsvorbereitung und mediengerechte Aufbereitung • Berücksichtigung von Barrierefreiheit (BITV 2.0, inklusives Design) im Rahmen der grafischen Umsetzung Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 03.11.2026 bis 31.10.2029 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0315-2026") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0315-2026" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EUSanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Qualität der gestalterischen Umsetzung unter Einhaltung des BVG Corporate Designs siehe Bewertungsmatrix
- 15 %
- Fähigkeit, wiederverwendbare, skalierbare Gestaltungssysteme zu entwickeln siehe Bewertungsmatrix
- 15 %
- Qualität und Realitätsnähe der erstellten Assets im Kontext der Aufgabenstellung siehe Bewertungsmatrix
- 15 %
- Darstellung der Leistungsfähigkeit in der operativen Zusammenarbeit und kurzfristigen Umsetzung siehe Bewertungsmatrix
- 5 %
- Der Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen. Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt. siehe Bewertungsmatrix
- 10 %
- Stundensatz Kundenberatung (Gewichtung 8%) Stundensatz Projektmanagement (Gewichtung 6%) Stundensatz Kreativkonzeption /Art Direktion (Gewichtung 8%) Stundensatz Grafische Arbeiten/ Umsetzung/ Motivadaptionen (Gewichtung 14%) Stundensatz Textarbeiten / Content (Gewichtung 4%)
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0315-2026") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0315-2026" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EUSanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots /Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 762826-2026
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