Örtliche Bauüberwachung und Entsorgungsmanagement für die Rekultivierung der Kuhlache

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Lutherstadt WittenbergProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.12.2025
Bekanntmachungsnummer
796556-2025
Verfahrensnummer
76e41ef8-41a3-4bf3-b0b8-0be8eebd8c04
CPV-Codes
71247000 · Beaufsichtigung der Bauarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Lutherstadt Wittenberg beauftragt Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken sowie des Entsorgungsmanagements für die Rekultivierung der Kuhlache. Das rund 5 Hektar große Gelände am südlichen Stadtrand an der Elbe enthält kontaminierte Auffüllungen und soll unter anderem durch Entsiegelung, Teilbodenaushub, geordnete Entsorgung, die Öffnung des Speckbachs sowie die Herstellung und Begrünung einer Wasserhaushaltsschicht rekultiviert werden. Die Leistung ist in Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt zu erbringen; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Lutherstadt Wittenberg plant, die Rekultivierung der Kuhlache umzusetzen. Die ehemaligen Kuhlache befindet sich im südlichen Randbereich der Lutherstadt Wittenberg, südlich und südwestlich des alten Friedhofes an der Dessauer Straße, unmittelbar an der Elbe und umfasst eine Fläche von ca. 5 ha. Nach 1955 wurde das Gelände der Kuhlache gewerblich genutzt und zur Herstellung der Hochwassersicherheit aufgefüllt. Im Rahmen der Revitalisierung der Kuhlache wurden Erkundungen durchgeführt, in deren Ergebnis sich die Auffüllung aus kontaminierten Materialen zusammensetzt. Darauf basierend wurde das Gelände durch die Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittenberg im Sinne des BBodSchG als Altablagerung/Altstandort eingestuft. Folgende maßgebende Leistungen sind u.a. zu erbringen: - Entsiegelung der versiegelten Flächen - Enttrümmerung der Reste des ehem. „Sozialgebäudes“ und des ehem. „Heizwerks“ zu enttrümmern - Teilaushub der Altabtlagerung - Geordnete Entsorgung der Materialien - Öffnung des Speckbachs - Verfüllung des ausgehobenen Bereiches mit einer 1,50 m mächtigen Wasserhaushaltsschicht (1,2 m Unterboden, 0,3 m Oberboden) - Herstellung Unterbau der Wege und befestigten Flächen - Begrünung der Wasserhaushaltsschicht Die hier vorliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und den Anlagen beschreibt dabei die Maßnahmen zur Rekultivierung der Kuhlache. Voraussetzung für die Erbringung der hier angefragten Leistung ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken sowie das Entsorgungsmanagement

    Die Lutherstadt Wittenberg plant, die Rekultivierung der Kuhlache umzusetzen. Die ehemaligen Kuhlache befindet sich im südlichen Randbereich der Lutherstadt Wittenberg, südlich und südwestlich des alten Friedhofes an der Dessauer Straße, unmittelbar an der Elbe und umfasst eine Fläche von ca. 5 ha. Nach 1955 wurde das Gelände der Kuhlache gewerblich genutzt und zur Herstellung der Hochwassersicherheit aufgefüllt. Im Rahmen der Revitalisierung der Kuhlache wurden Erkundungen durchgeführt, in deren Ergebnis sich die Auffüllung aus kontaminierten Materialen zusammensetzt. Darauf basierend wurde das Gelände durch die Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Wittenberg im Sinne des BBodSchG als Altablagerung/Altstandort eingestuft. Folgende maßgebende Leistungen sind u.a. zu erbringen: - Entsiegelung der versiegelten Flächen - Enttrümmerung der Reste des ehem. „Sozialgebäudes“ und des ehem. „Heizwerks“ zu enttrümmern - Teilaushub der Altabtlagerung - Geordnete Entsorgung der Materialien - Öffnung des Speckbachs - Verfüllung des ausgehobenen Bereiches mit einer 1,50 m mächtigen Wasserhaushaltsschicht (1,2 m Unterboden, 0,3 m Oberboden) - Herstellung Unterbau der Wege und befestigten Flächen - Begrünung der Wasserhaushaltsschicht Die hier vorliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und den Anlagen beschreibt dabei die Maßnahmen zur Rekultivierung der Kuhlache. Voraussetzung für die Erbringung der hier angefragten Leistung ist der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers.

    Frist: 16.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

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LOT-0000 · örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken sowie das Entsorgungsmanagement

- Eigenerklärung über die Referenz über die Erbringung von Leistungen der örtlichen Bauüberwachung im Zusammenhang mit der Rekultivierung von Alt-ablagerungen im Zeitraum zwischen 01.01.2015 und dem Ende der Frist zur Einreichung des Angebotes. Die Referenz muss dabei von dem für diese Auf-gabe vorgesehenen örtlichen Bauüberwacher erbracht worden sein. (Form-blätter 3.1) - Eigenerklärung über die Referenz Erbringung von Leistungen des Entsor-gungsmanagements im Zeitraum zwischen 01.01.2015 und dem Ende der Frist zur Einreichung des Angebotes. Die Referenz muss dabei von dem für diese Aufgabe vorgesehenen Entsorgungsmanagers erbracht worden sein. (Form-blätter 3.2)
50 %
Bitte nutzen Sie für das Honorarangebot den Vordruck, der den Vergabeunter-lagen beiliegt. Sollten Sie diesen nicht nutzen, muss Ihr Angebot alle Informa-tionen beinhalten, die auch im Angebotsvordruck abgefragt werden, um in die Wertung einzugehen.
50 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Änderungen und Bieterfragen

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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 21 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Lutherstadt Wittenberg

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