Tiefbauarbeiten für die Sanierung und den Umbau des Kühnhauses
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.01.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- CPV-Codes
- Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen (45221250)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 809493-2025
- Verfahrensnummer
- 3d34c784-270b-42f7-a153-90c1e89316ca
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt beschafft Tiefbauarbeiten für die Sanierung und den Umbau des Kühnhauses der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle (Saale). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Herstellung von Baustraßen, die Baufeldfreimachung, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten, Erdarbeiten sowie den Rückbau und die Neuverlegung von Abwasserkanälen. Angaben zu Ausführungszeitraum und Auftragswert sind nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
KKE 502 Tiefbauarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · GNUE: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sanierung und Umbau "Kühnhaus" - KKE 502 Tiefbauarbeiten (SHL 546-25)
- Baustraße ungebunden herstellen ca. 400 m² - Baustraße bituminös herstellen ca. 200 m² - Baufeldfreimachung / Oberboden abtragen ca. 900 m³ - Deckenbelege / Pflaster aufnehmen und entsorgen ca. 130 m² - Beton- / Mauerwerksabbruch und Entsorgung ca. 100 m³ - Boden ausheben und entsorgen / Mineralgemisch einbauen ca. 400 m³ - Planum herstellen ca. 1200 m² - Kanalabbruch bis DN 250 ca. 140 m - Schachtrückbau ca. 10 Stk - Verlegung Schmutzwasserkanal DN 150 – 200 PP bis 4,0 m Tiefe ca. 100 m - Verlegung Niederschlagswasserkanal DN 150 – 250 PP bis 3,0 m Tiefe ca. 180 m - Herstellung Niederschlagswasserrückhaltung - Rigolenboxensystem für ca. 200 m³ - Erdaushub / Entsorgung ca. 800 m³ - Boden Liefern / Einbauen ca. 600m³ - Herstellung Schächte DN 1000 SW / NW / Drossel / Sandfang ca. 20 Stk
Frist: 19.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 622355-2026
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