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Objektplanung für die Tragwerkssanierung einer Tiefgarage in München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.02.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
112222-2026
Verfahrensnummer
c2314ab3-258f-4315-b00b-a0dff8dd2fc6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Deutsche Bundesbank beauftragt Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für die Sanierung der Tiefgarage ihres Dienstgebäudes an der Leopoldstraße in München. Ziel ist, die geschädigte Bausubstanz instand zu setzen und die Standsicherheit sowie die Nutzung der Tiefgarage wiederherzustellen; vorgesehen sind die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021. Die angegebene Dauer beträgt 2.100 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Für die geplante Baumaßnahme "34.0321- DG München Leopoldstraße - Tragwerkssanierung Tiefgarage" sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Planungs- und Objektüberwachungsleistungen gemäß dem Leistungsbild "Objektplanung Gebäude" nach HOAI 2021 auf Grundlage der vereinbarten Honorarparameter vergeben werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Deutsche Bundesbank, Dienstgebäude München Leopoldstraße, Bauprojekt 34.0321, Tragwerkssanierung Tiefgarage, Objektplanung Gebäude (VE 731c), Leistungsphasen 3 und 5 bis 8

    Aus gesammelten Erkenntnissen wurde ein Instandsetzungskonzept für die Gesamtmaßnahme erstellt. Eine umfassende Sanierung der Tiefgarage ist geboten. Ziel der Baumaßnahme ist die Instandsetzung der geschädigten Bausubstanz gem. den aktuell gültigen techn. Vorschriften zur Sicherstellung der Standsicherheit der betroffenen Gebäudeteile des Dienstgebäudes sowie die Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Tiefgarage für eine uneingeschränkte und funktionale Nutzung. Im Rahmen der Instandsetzungsmaßnahme soll der bestehende Stahlfaserbeton mit starrer Beschichtung vollflächig abgebrochen und durch einen neuen Gussasphaltbelag auf bituminöser Abdichtung ersetzt wer-den. Zur Durchführung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen müssen die geschädigten Stahlbeton-Bauteile zugänglich gemacht werden. Dadurch sind - je nach Lage dieser Bauteile und Umfang dieser Maßnahmen - auch Komponenten der bestehenden technischen Ausrüstung innerhalb der Tiefgarage betroffen, die geschützt, demontiert bzw. abgebrochen und nach Abschluss der Maß-nahmen im Hochbau wieder remontiert bzw. teilweise oder vollständig durch neue Komponenten ersetzt werden müssen. Die jeweiligen Vorgehensweisen sind von mehreren Faktoren abhängig. In der Tiefgarage vorhandene Komponenten, die zur Ver- bzw. Entsorgung der Tiefgarage selbst dienen, sind mit geeigneten Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen oder zu demontieren. Falls eine Remontage dieser Bauteile als unwirtschaftlich beurteilt wird, sind diese zu entsorgen und durch neue Bauteile zu ersetzen. Gleiches gilt für alle zu demontierenden Bauteile von Altanlagen, deren planmäßige technische Lebensdauer bereits überschritten ist sowie für alle Bauteile von Altanlagen, die auf-grund der Instandsetzungsmaßnahmen im Hochbau ohnehin abgebrochen und somit zwingend erneuert werden müssen. Der Dienstbetrieb muss während der Baumaßnahme aufrechterhalten werden kann. Dies hat Priorität. Falls dies nicht möglich sein sollte, sind provisorische Maßnahmen zu treffen. Dies betrifft u. a. bestehende Sprinklerleitungen Sanitärinstallationsleitungen, Heizungsleitungen, Druckluftleitungen und Lüftungskanäle sowie Kabeltrassen der Brandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungs-, Gebäudeautomations- und Videoüberwachungsanlage, etc. Das geplante Bauprojekt kann nur im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Jeder Bauabschnitt ist in mehrere terminlichen Bauphasen unterteilt. Eine Vollsperrung des 2. und 3. Untergeschosses der Tiefgarage wird jedoch in einem möglichst kurzen Zeitraum in Kauf genommen. Der ursprünglich vorhandene Stahlfaserbeton mit starrer Beschichtung wird nicht wieder hergestellt. Als neuer Oberbelag ist ein Gussasphaltbelag auf bituminöser Abdichtung vorgesehen. Die Eindichtung aufgehender Bauteile erfolgt mit Flüssigabdichtung. Alle bisher unterseitig gedämmten Decken im UG1 und UG2 erhalten eine neue Deckendämmung aus Holzwolle-Mehrschichtplatten. Anschließend werden alle Installationen der technischen Ausrüstung wieder re- bzw. neu montiert und hergestellte Provisorien zurückgebaut. Abschließend werden alle Wände und Stützen sowie alle Deckenuntersichten (gedämmt bzw. ungedämmt) neu gestrichen. Ferner werden neue Beschilderungen sowie neue Stellplatz- und Fahrbahnmarkierungen hergestellt. Der Auftragsumfang beinhaltet alle Leistungen, die zur Übernahme der bereits vorliegenden und vom bisherigen Auftragnehmer erbrachten Grundleistungen der Leistungsphasen 1, 2 (teilweise), 3, 5 und 6 nach HOAI notwendig sind sowie die noch verbleibenden Grundleistungen der Leistungsphasen 7 und 8 nach HOAI. Die bereits erbrachten Leistungen des bisherigen Auftragnehmers Objektplanung Gebäude sowie die bereits erbrachten Leistungen der Fachplaner für die technische Ausrüstung stellen somit die Grundlage für die weitere Projektbearbeitung dar. Die hierfür zunächst erforderliche Einarbeitung in die bereits erbrachten Leistungen des bisherigen Auftragnehmers Objektplanung Gebäude sowie der beauftragten Fachplaner für die TGA-Gewerke werden als besondere Leistungen betrachtet und zusätzlich vergütet. Ferner sollen nachfolgend genannte Änderungen an der bisherigen Planung vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Bauabschnittseinteilung neu zu definieren. Nach Abschluss der Umplanungen und Vorliegen der geänderten Leistungsbeschreibungen wird mit den Vergabeverfahren für alle Bauleistungen begonnen. Anschließend sind die Leistungsphasen 7 und 8 nach HOAI auf Grundlage der anrechenbaren Kosten und vereinbarten v. H.-Sätze zu erbringen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 681331-2026

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