Microsoft-365-Lizenzen und Dienstleistungen zur Arbeitsplatzumstellung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.08.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.07.2025
CPV-Codes
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  • Software-Implementierung (72263000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
430339-2025
Verfahrensnummer
51d5b17c-e5d5-4543-aa5c-540a3620bf76

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH beschafft in zwei Losen Microsoft-365-Lizenzen sowie Dienstleistungen zur Umstellung von Arbeitsplätzen auf Microsoft 365. Der Auftrag umfasst neben Lieferung und Bereitstellung der Lizenzen auch Einführung, Schulungen sowie weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Der Rahmenvertrag gilt in Berlin für 1.080 Tage; die Angebotsfrist endet am 4. August 2025 um 9:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag in zwei Losen über den Erwerb von Microsoft-Lizenzen sowie Software-Implementierung zur Umstellung von Arbeitsplätzen auf Microsoft 365 Los 1: Lieferung und Bereitstellung von Lizenzen Microsoft 365 Los 2: Dienstleistungen zur Einführung von M365, Schulungsleistungen sowie weitere Beratung- und Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Lieferung und Bereitstellung von Lizenzen Microsoft 365

    Rahmenvertrag in zwei Losen über den Erwerb von Microsoft-Lizenzen sowie Software-Implementierung zur Umstellung von Arbeitsplätzen auf Microsoft 365 Los 1: Lieferung und Bereitstellung von Lizenzen Microsoft 365

    Frist: 04.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Dienstleistungen zur Einführung von M365, Schulungsleistungen sowie weitere Beratung- und Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit

    Rahmenvertrag in zwei Losen über den Erwerb von Microsoft-Lizenzen sowie Software-Implementierung zur Umstellung von Arbeitsplätzen auf Microsoft 365 Los 2: Dienstleistungen zur Einführung von M365, Schulungsleistungen sowie weitere Beratung- und Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit

    Frist: 04.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. -Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. -Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem usgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung die Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Soweit dem Angebot die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, von seinem Nachforderungsrecht gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV Gebrauch zu machen. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Lieferung und Bereitstellung von Lizenzen Microsoft 365

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
85 %
Anforderungen an den Microsoft-Partner
12 %
Lizenz- und Vertragsmanagement
3 %

LOT-0002 · Dienstleistungen zur Einführung von M365, Schulungsleistungen sowie weitere Beratung- und Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
70 %
Anforderungen an den Microsoft-Partner
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. -Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. -Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem usgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung die Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Soweit dem Angebot die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, von seinem Nachforderungsrecht gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV Gebrauch zu machen. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 596884-2025

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