Microsoft-365-Lizenzen und Dienstleistungen zur Arbeitsplatzumstellung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.08.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
- CPV-Codes
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- Software-Implementierung (72263000)
- Bereitstellung von Software (72268000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 430339-2025
- Verfahrensnummer
- 51d5b17c-e5d5-4543-aa5c-540a3620bf76
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH beschafft in zwei Losen Microsoft-365-Lizenzen sowie Dienstleistungen zur Umstellung von Arbeitsplätzen auf Microsoft 365. Der Auftrag umfasst neben Lieferung und Bereitstellung der Lizenzen auch Einführung, Schulungen sowie weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Der Rahmenvertrag gilt in Berlin für 1.080 Tage; die Angebotsfrist endet am 4. August 2025 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag in zwei Losen über den Erwerb von Microsoft-Lizenzen sowie Software-Implementierung zur Umstellung von Arbeitsplätzen auf Microsoft 365 Los 1: Lieferung und Bereitstellung von Lizenzen Microsoft 365 Los 2: Dienstleistungen zur Einführung von M365, Schulungsleistungen sowie weitere Beratung- und Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Lieferung und Bereitstellung von Lizenzen Microsoft 365
Rahmenvertrag in zwei Losen über den Erwerb von Microsoft-Lizenzen sowie Software-Implementierung zur Umstellung von Arbeitsplätzen auf Microsoft 365 Los 1: Lieferung und Bereitstellung von Lizenzen Microsoft 365
Frist: 04.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Dienstleistungen zur Einführung von M365, Schulungsleistungen sowie weitere Beratung- und Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit
Rahmenvertrag in zwei Losen über den Erwerb von Microsoft-Lizenzen sowie Software-Implementierung zur Umstellung von Arbeitsplätzen auf Microsoft 365 Los 2: Dienstleistungen zur Einführung von M365, Schulungsleistungen sowie weitere Beratung- und Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit
Frist: 04.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. -Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. -Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem usgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung die Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Soweit dem Angebot die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, von seinem Nachforderungsrecht gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV Gebrauch zu machen. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung und Bereitstellung von Lizenzen Microsoft 365
- Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- 85 %
- Anforderungen an den Microsoft-Partner
- 12 %
- Lizenz- und Vertragsmanagement
- 3 %
LOT-0002 · Dienstleistungen zur Einführung von M365, Schulungsleistungen sowie weitere Beratung- und Unterstützungsleistungen während der Vertragslaufzeit
- Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
- 70 %
- Anforderungen an den Microsoft-Partner
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. -Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. -Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem usgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung die Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Soweit dem Angebot die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, von seinem Nachforderungsrecht gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV Gebrauch zu machen. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 596884-2025
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