Mediaagentur für Werbung, Medienplanung und digitales Marketing für Lotterien und Wetten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
10.100.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.04.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Marktforschung (79310000)
  • Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
  • Werbeberatung (79341100)
  • Werbekampagnen (79341400)
  • Marketing (79342000)
  • Marketing-Beratung (79413000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
251229-2025
Verfahrensnummer
07427af4-bbe8-4f04-8785-bee641b414f9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Thüringer Staatslotterie AöR in Suhl sucht eine Mediaagentur für die Planung, Buchung und Abwicklung von Werbung für ihre Lotterien und Wetten unter Beachtung der gesetzlichen Glücksspielwerbung. Der Auftrag umfasst unter anderem Werbung in Printmedien, Radio, Fernsehen, Außenwerbung, digitaler Außenwerbung und Online-Medien sowie Social-Media- und Suchmaschinenmarketing und Medienkooperationen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 10,1 Millionen Euro; die Laufzeit beträgt maximal vier Jahre beziehungsweise 1.440 Tage. Angebote sind bis zum 19. Mai 2025, 8:00 Uhr, einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine Mediaagentur für die nächsten max. vier Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den Mediengattungen (u. a. Print, Funk, TV, OOH, DOOH sowie jegliche Online-Werbung) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat sowie für Social Media und Suchmaschinenmarketing. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Agenturrahmenvertrag über Medialeistungen

    Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine Mediaagentur für die nächsten max. vier Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den Mediengattungen (u. a. Print, Funk, TV, OOH, DOOH sowie jegliche Online-Werbung) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat sowie für Social Media und Suchmaschinenmarketing. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.

    Frist: 19.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter erklärt mit der Unterzeichnung der Eigenerklärung (LF Anlage 16), dass er alle Anforderungen und Verpflichtungen, die aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes an ihn gestellt werden, bei der Ausführung des Auftrags einhalten wird. Wichtiger Hinweis: Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine signierte Eigenerklärung abgegeben, wird der Teilnahmeantrag gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Fehlt die Unterschrift und/oder das Datum oder wird die Eigenerklärung nicht den Unterlagen beigefügt, kann das zum Ausschluss des Angebotes / Teilnahmeantrages (gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG) vom Vergabeverfahren führen. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Bewerber haben eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 48 VgV i.V. mit §§ 122, 123 und 124 GWB nicht vorliegen (Formblatt LF Anlage 7). Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs haben die Bewerber auch Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll und im Falle der Eignungsleihe vom eignungsverleihenden Unternehmen, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern und seit dem 01.06.2022 zusätzlich gemäß § 6 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen. Soll die Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) an eine Bietergemeinschaft erteilt werden, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Registerabfrage durchzuführen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Bewertungs-/ Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs.3 VgV). Angebote, die nicht rechtsverbindlich unterschrieben bzw. signiert sind, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Agenturrahmenvertrag über Medialeistungen

Summe „Pauschale“
10 %
Summe "Provision"
50 %
Summe "Stunden"
10 %
Konzept / Projektbeschreibung Mediaanalyse und Mediaforschung
6 %
Konzept / Projektbeschreibung Mediastrategie, Mediaberatung, Mediaplanung und Mediabuchung
6 %
Konzept / Projektbeschreibung Social-Media und Suchmaschinenmarketing
6 %
Personalkonzept
6 %
Konzept / Projektbeschreibung Mediaeinkauf, Mediaabwicklung und Reporting
6 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Bieter erklärt mit der Unterzeichnung der Eigenerklärung (LF Anlage 16), dass er alle Anforderungen und Verpflichtungen, die aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes an ihn gestellt werden, bei der Ausführung des Auftrags einhalten wird. Wichtiger Hinweis: Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine signierte Eigenerklärung abgegeben, wird der Teilnahmeantrag gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Fehlt die Unterschrift und/oder das Datum oder wird die Eigenerklärung nicht den Unterlagen beigefügt, kann das zum Ausschluss des Angebotes / Teilnahmeantrages (gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG) vom Vergabeverfahren führen. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Die Bewerber haben eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 48 VgV i.V. mit §§ 122, 123 und 124 GWB nicht vorliegen (Formblatt LF Anlage 7). Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs haben die Bewerber auch Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll und im Falle der Eignungsleihe vom eignungsverleihenden Unternehmen, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern und seit dem 01.06.2022 zusätzlich gemäß § 6 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen. Soll die Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) an eine Bietergemeinschaft erteilt werden, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Registerabfrage durchzuführen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Bewertungs-/ Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs.3 VgV). Angebote, die nicht rechtsverbindlich unterschrieben bzw. signiert sind, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 576523-2025

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