Leadagentur für Standortmarketing und Öffentlichkeitsarbeit in Thüringen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.10.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.09.2025
- CPV-Codes
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- Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
- Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 633170-2025
- Verfahrensnummer
- bb5a3815-f199-4246-82bc-fa3b0a0449b2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, sucht eine Leadagentur für die Konzeption und Umsetzung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zum Standortmarketing und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Rahmen einer Rahmenvereinbarung sind monatlich 200 Agenturstunden vorgesehen, davon 180 Stunden für das Standortmarketing und 20 Stunden für die Öffentlichkeitsarbeit. Der Vertrag soll frühestens am 1. Januar 2026 beginnen, zunächst bis zum 31. Dezember 2026 laufen und sich jährlich bis längstens zum 31. Dezember 2029 verlängern können.
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Leistungsbeschreibung
Für den Freistaat Thüringen, vertreten durch das TMWLLR, soll im Wege einer Rahmenvereinbarung eine Leadagentur beauftragt werden, Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für das Standortmarketing und die Öffentlichkeitsarbeit des TMWLLR nach Briefing und Vorgabe des zuständigen Referats im TMWLLR zu konzipieren und umzusetzen. Für die Erbringung einzelner und regelmäßiger Grundleistungen durch den Auftragnehmer wird ein monatliches Basishonorar für 200 Agenturstunden (180 für das Standortmarketing und 20 für die Öffentlichkeitsarbeit) vereinbart. Er hat über die Summe des Basishonorars hinaus keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einzelprojekten und die damit verknüpfte Leistungserbringung (siehe Rahmenvereinbarung). Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers, dieses Budget ausschließlich über die Leadagentur abzuwickeln. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen begründet. Die Entscheidung über den jeweiligen Umfang der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen des Auftraggebers. Der Rahmenvertrag soll ab Zuschlagserteilung (frühestens zum 01.01.2026) bis zum 31.12.2026 gelten und verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.12.2029, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt wird. Wir weisen darauf hin, dass die Budgets bzw. Etats der Haushaltsjahre 2026 ff. jeweils unter Haushaltsvorbehalt stehen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Ausschreibung Leadagentur für das Standortmarketing und die Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Ziel des Standortmarketings ist, die lebenswerten Aspekte mittels der im TMWLLR verankerten Themen Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft/Kulinarik und Leben im ländlichen Raum zu bewerben. Im Zentrum der Kommunikation stehen weiche Standortfaktoren, welche unter dem Leitmotiv "Thüringen - das Grüne Herz Deutschlands" subsumiert werden sollen, um Thüringen als attraktiven Lebens- und Arbeitsmittelpunkt sowie modernen Investitions-, Wirtschafts- und Agrarstandort zu vermarkten: Geschichten über den Erfindungsreichtum seiner Menschen, die Innovationskraft der hier ansässigen Unternehmen und die hohe Lebensqualität. Bei thematischen Überschneidungen zwischen dem Standortmarketing und dem Landesmarketing erfolgt eine enge Abstimmung zwischen der TSK und dem TMWLLR. Zielgruppe aller Kommunikationsmaßnahmen sind dabei Unternehmer, Fachkräfte und Familien, die davon überzeugt werden sollen, Thüringen als ihren privaten und wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Erwägung zu ziehen. Sekundäre Zielgruppe ist die Thüringer Bevölkerung – konkret etwa Absolventen, Fachkräfte oder Familien. Content-Marketing, Kampagnen, Events sowie kontinuierliche Social-Media-Beiträge sollen dabei die Vorzüge des Standorts Thüringen zeigen. Die thematische Einordnung wird dabei immer mit dem Landesmarketing der TSK abgestimmt. Der Auftragnehmer berät und betreut das TMWLLR in allen Belangen einer strategischen, konzeptionellen und kreativen integrierten Kommunkation einschließlich Mediaplanung. Entsprechend der vom TMWLLR festgelegten Marketingziele führt der Auftragnehmer etablierte Kommunikationsstrategien fort oder entwickelt diese weiter und leitet daraus Maßnahmen ab. Für deren Realisierung soll er alle notwendigen Zeit- und Kostenpläne erstellen und deren Umsetzung nach Zustimmung und in laufender Abstimmung durch den Auftraggeber koordinieren. Die Aufgaben erfordern ein breites Agenturprofil, das Arbeitsweisen und Fachexpertise in besonderem Maße notwendig macht. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an die inhaltliche Arbeit, einzureichende Referenzen sowie die Bereitstellung von Personal: • Strategische Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen sowie die dazugehörige Beratung im Sinne integrierter Kommunikation, inklusive einer geeigneten, fortlaufenden Dokumentation aller Maßnahmen • Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts, Apps; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung • Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln wie Broschüren, Filme, Plakaten, inkl. Kreation und Umsetzung/Herstellung • Unterstützende Betreuung der Social-Media-Kanäle einschließlich Recherche, redaktioneller Pflege, Community Management, Reporting sowie die Beauftragung von Content-Creatoren. • Content Marketing inkl. Content-Erstellung im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern • Veranstaltungsmanagement: Konzeption von Veranstaltungen inkl. Branding; Regie- und Ablaufpläne, Organisation, Begleitung und Überwachung. Messekonzeption, -bau und -gestaltung sowie Ausstellungsstände mit Betreuung vor Ort • laufende Pflege und Betreuung der Website www.das-ist-thueringen.de , inkl. Reporting und Weiterentwicklung der Seite unter Berücksichtigung eines barrierefreien, responsiven Webdesigns und ggf. Weiterentwicklung unter Berücksichtigung neuer Vorgaben zum Corporate Design • Mediastrategie für On- und Offline-Kanäle sowie Ausarbeitung von Mediaplanungen (Schaltungs-, Termin-, Kosten- und Motivverteilungsplänen) sowie deren Umsetzung (Einkauf und Abwicklung von Mediaschaltungen) • Research-Maßnahmen und Analysen sowie Meinungsforschung zur Erfolgsmessung von Marketing- und Werbemaßnahmen • Gesamtes Portfolio der Kreation: visuelle Gestaltung, Text, Fotografie, Bewegtbild und Grafik, inkl. Klärung sowie Einkauf von Bildnutzungsrechten (Artbuying) sowie Betreuung und Pflege der Bilddatenbank
Frist: 28.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates v. 24.04.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Zudem ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung im Rahmen der Angebotsabgabe anzugeben, dass in den Finanz- Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt. Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann das TLVwA die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates v. 24.04.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Zudem ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung im Rahmen der Angebotsabgabe anzugeben, dass in den Finanz- Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt. Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann das TLVwA die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 75070-2026
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