Lieferung von warmer Mittagsverpflegung im Tablettsystem

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.04.2025
CPV-Codes
Zubereitete Mahlzeiten (15894300)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
252436-2025
Verfahrensnummer
186a4374-fc9c-4eb6-9595-8aa5144a8d83

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Justizvollzugsanstalt Bamberg beschafft die tägliche Mittagsverpflegung als Warmverpflegung im sogenannten Cook-and-hold-Verfahren, bei dem die Speisen vorab zubereitet und bis zur Ausgabe warmgehalten werden. Der Auftrag umfasst eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Belieferung der Justizvollzugsanstalt in Bamberg; Angebote können bis zum 19. Mai 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Belieferung der Justizvollzugsanstalt Bamberg mit Mittagsverpflegung als Warmverpflegung (cook & hold) im Tablettsystem (Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Mittagsverpflegung

    Belieferung der Justizvollzugsanstalt Bamberg mit Mittagsverpflegung als Warmverpflegung (cook & hold) im Tablettsystem (Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen).

    Frist: 19.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Ausschlussgrund nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Eigenerklärung): Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Mittagsverpflegung

Preis Der Preis fließt in Anwendung der einfachen Richtwertmethode in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Dabei wird aus dem Quotienten von Leistung und Preis die Kennzahl Z (mit zwei Nachkommastellen, kaufmännisch gerundet) gebildet. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z ist das wirtschaftlichste Angebot.
50 %
Die Bewertung der Qualität erfolgt im Rahmen einer Testverkostung. Dabei werden drei Gerichte nach den Kriterien Aussehen (Gewichtung: 20), Geruch (Gewichtung: 20), Mundgefühl (Gewichtung: 20), Geschmack (Gewichtung: 40) innerhalb einer Punkteskala von 0-10 bewertet. Zu den verbalen Beschreibungen des Bewertungsschlüssels und der Berechnungsmethodik wird zudem auf das Vergabedokument "Hinweise zur Durchführung einer Testverkostung" verwiesen. Das Ergebnis der Qualitätsbewertung fließt in Anwendung der einfachen Richtwertmethode in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein. Dabei wird aus dem Quotienten von Leistung und Preis die Kennzahl Z (mit zwei Nachkommastellen, kaufmännisch gerundet) gebildet. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z ist das wirtschaftlichste Angebot.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Ausschlussgrund nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Eigenerklärung): Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 431899-2025

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