Lieferung von Gas für 129 Abnahmestellen in der Oberpfalz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- CPV-Codes
- Erdgas (09123000)
- Bekanntmachung
- enportal.de
- Bekanntmachungsnummer
- 422738-2026
- Verfahrensnummer
- 2ab48e51-79cb-47be-88be-b795ddaafe90
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH schreibt im Auftrag mehrerer kommunaler Einrichtungen die Lieferung von Gas für 129 Abnahmestellen in der Oberpfalz aus. Der prognostizierte Gesamtverbrauch beträgt etwa 15.854.720 Kilowattstunden pro Jahr; die Lieferdauer beträgt zwei Jahre. Die Frist für Teilnahmeanträge endet am 21. Juli 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Gas für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bündellos Oberpfalz, Gas, 2 Lieferjahre, Los 2
Bündelausschreibung für 129 Abnahmestellen. Jährlicher prognostizierter Gesamtverbrauch ca. 15.854.720 kWh. ( Gemeinde Arnschwang, Gemeinde Schorndorf, Stadt Rötz, Stadt Teublitz, Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim, Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf, Markt Schwarzenfeld, Gemeinde Stulln, Zweckverband zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe, Markt Wernberg-Köblitz, Stadt Maxhütte-Haidhof, Gemeinde Alteglofsheim, Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Städte Maxhütte-Haidhof und Teublitz, Stadt Nittenau, Stadt Schwandorf, Landkreis Cham )
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 608269-2026
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