Lieferung von Reinigungschemie und Waschmitteln
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.07.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landkreis Unstrut-Hainich
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- CPV-Codes
- Reinigungsmittel (39830000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 367008-2024
- Verfahrensnummer
- 676899a4-fb54-4426-a9df-f830d5b04065
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich in Mühlhausen, Thüringen, sucht einen Lieferanten für Reinigungschemie und Waschmittel in zwei Losen. Dafür soll voraussichtlich ab dem 2. September 2024 eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen werden, die sich um jeweils zwölf Monate verlängern kann und spätestens nach 48 Monaten endet. Die Produkte werden im Landkreis Unstrut-Hainich benötigt; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungschemie und Waschmittel abzuschließen. Los 1: Reinigungschemie Los 2: Waschmittel Die Rahmenvereinbarung soll voraussichtlich am 02.09.2024 beginnen und gilt zunächst für 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Sie verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1: Reinigungschemie
Los 1: Reinigungschemie Die zu liefernden Artikel werden produktspezifisch ausgeschrieben und sind so anzubieten. Gleichwertige Produkte werden nicht akzeptiert. Die Entscheidung des Auftraggebers, den Bedarf im Rahmen seines Leistungsbestimmungrechtes festzu-legen, basiert auf fundierten sachlichen und auftragsbezogenen Gründen.
Frist: 25.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2: Waschmittel
Los 2: Waschmittel Die zu liefernden Artikel werden produktspezifisch ausgeschrieben und sind so anzubieten. Gleichwertige Produkte werden nicht akzeptiert. Die Entscheidung des Auftraggebers, den Bedarf im Rahmen seines Leistungsbestimmungrechtes festzu-egen, basiert auf fundierten sachlichen und auftragsbezogenen Gründen.
Frist: 25.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gemäß § 56 VgV. Das Angebotsschreiben (633), das Leistungsverzeichnis können nicht nachgefordert werden. Insoweit eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegründet wird, ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (234) ebenfalls von der Nachforderung ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1: Reinigungschemie
- Preis
LOT-0002 · Los 2: Waschmittel
- Preis
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gemäß § 56 VgV. Das Angebotsschreiben (633), das Leistungsverzeichnis können nicht nachgefordert werden. Insoweit eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegründet wird, ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (234) ebenfalls von der Nachforderung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 379513-2024
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