Bereitstellung und Reinigung von Schmutzfangmatten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.11.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.10.2024
- CPV-Codes
- Textilreinigung (98312000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 588516-2024
- Verfahrensnummer
- 28d99255-b2e6-44f9-a4e9-1dc9f83f719a
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Chemnitz beschafft die Bereitstellung und regelmäßige Reinigung von Schmutzfangmatten im Stadtgebiet Chemnitz. Dafür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 vergeben, der sich bei ausbleibender Kündigung um zwölf Monate bis spätestens 31. Dezember 2028 verlängert. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag zur Bereitstellung und Reinigung von Schmutzfangmatten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag zur Bereitstellung und Reinigung von Schmutzfangmatten
Rahmenvertrag zur Bereitstellung und Reinigung von Schmutzfangmatten Gesamte Vertragslaufzeit: 01.01.2025 bis 31.12.2028 Der Vertrag läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 und verlängert sich um 12 weitere Monate, wenn er, durch den AG, nicht 3 Monate vor dem Vertragsende 31.12.2027 gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.12.2028.
Frist: 01.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 122 GWB i. V. mit §§ 44-46 VgV § 123 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV §§ 123, 124 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV Die Entscheidung über die Nachforderung obliegt der Vergabestelle. siehe Ausschlussgründe
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag zur Bereitstellung und Reinigung von Schmutzfangmatten
- wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 122 GWB i. V. mit §§ 44-46 VgV § 123 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV §§ 123, 124 GWB i.V. § 42 VgV, §§ 56, 57 VgV Die Entscheidung über die Nachforderung obliegt der Vergabestelle. siehe Ausschlussgründe
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 3562-2025
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