Lieferung von Reinigungschemie und Waschmitteln
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landkreis Unstrut-Hainich
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 31.07.2024
- CPV-Codes
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- Reinigungsmittel (39830000)
- Waschmittel (39831000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 460710-2024
- Verfahrensnummer
- e8239c5b-f86b-41a6-810b-983de41ae04d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich in Mühlhausen (Thüringen) beschafft eine Rahmenvereinbarung für Reinigungschemie zur Grund- und Unterhaltsreinigung sowie für Waschmittel. Die Lieferung ist in zwei Lose aufgeteilt und erfolgt für den Landkreis in der Region Unstrut-Hainich. Der Vertrag soll voraussichtlich am 2. Oktober 2024 beginnen, zunächst 24 Monate laufen und sich gegebenenfalls verlängern; spätestens nach 48 Monaten endet er.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV) folgende Leistungen zu vergeben: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungschemie und Waschmittel in zwei Losen. Los 1: Reinigungschemie für die Grund- und Unterhaltsreinigung Los 2: Waschmittel Die Rahmenvereinbarung soll voraussichtlich am 02.10.2024 beginnen und gilt zunächst für 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Sie verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach 48 Monaten.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Reinigungschemie für Grund- und Unterhaltsreinigung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungschemie für die Grund- und Unterhaltsreinigung (Los 1) für den Landkreis Unstrut-Hainich
Frist: 30.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Waschmittel
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Waschmittel (Los 2) für den Landkreis Unstrut-Hainich
Frist: 30.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gemäß § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 793651-2025
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