Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für Verwaltung, Einrichtungen und Schulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.05.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landkreis Unstrut-Hainich
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.05.2025
- CPV-Codes
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- Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
- Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel (39000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 313944-2025
- Verfahrensnummer
- 66e14f7e-3e68-4ebd-9992-0a733ad1a249
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich in Mühlhausen, Thüringen, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln. Der Bedarf umfasst die Verwaltung, vier Einrichtungen einschließlich einer Gemeinschaftsunterkunft sowie 36 Schulen in der Region; Bestellungen müssen über einen Onlineshop möglich sein. Die Vergabe ist in zwei Lose für Verwaltung und Einrichtungen sowie für Schulen aufgeteilt, wobei die geschätzten Mengen weder Mindest- noch Höchstabnahmemengen darstellen und keine Abnahmepflicht besteht. Angebote müssen bis zum 22. Mai 2025 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich plant den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln. Diese sollen die Verwaltung, vier Einrichtungen (einschließlich der Gemeinschaftsunterkunft Obermehler gemäß ThürGUSVO) sowie 36 Schulen umfassen. Das Landratsamt verfügt derzeit über einen einheitlichen Kernsortimentskatalog. Eine zwingende Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Möglichkeit, Bestellungen über einen Onlineshop aufzugeben. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei Bieter Angebote für eines oder beide Lose einreichen können: Los 1: Verwaltung und Einrichtungen Los 2: Schulen
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Verwaltung und Einrichtungen
Das geschätzte Auftragsvolumen der benötigten Artikel je Los, mit den jeweiligen Mindestanforderungen, ist dem beigefügten Leistungsverzeichnis, Preisblatt Los 1 und 2 zu entnehmen. Die Mengenangaben sind geschätzt und stellen keine Mindest- oder Höchstabnahmemenge dar. Es besteht keine Abnahmepflicht.
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Schulen
Das geschätzte Auftragsvolumen der benötigten Artikel je Los, mit den jeweiligen Mindestanforderungen, ist dem beigefügten Leistungsverzeichnis, Preisblatt Los 1 und 2 zu entnehmen. Die Mengenangaben sind geschätzt und stellen keine Mindest- oder Höchstabnahmemenge dar. Es besteht keine Abnahmepflicht.
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gemäß § 56 VgV.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 533945-2025
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