Abholung, Reinigung und Rücklieferung von Wäsche für 43 Einrichtungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 312.520,48 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Regensburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 696333-2026
- Verfahrensnummer
- 638cd31d-eb92-4f55-ab59-e3896ff1da4b
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Regensburg sucht einen Dienstleister für die Abholung, das Waschen beziehungsweise Reinigen und die Rücklieferung verschiedener Wäsche. Die Rahmenvereinbarung gilt für 43 Einrichtungen im Stadtgebiet Regensburg; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 312.500 Euro. Die Angebotsfrist endet am 9. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Abholung, das Waschen bzw. Reinigen sowie die Rücklieferung verschiedener Wäsche für 43 Einrichtungen im Stadtgebiet Regensburg.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 62-2026.714-EA Rahmenvereinbarung für Wäschereidienstleistungen312.521,48 EUR
Rahmenvereinbarung über die Abholung, das Waschen bzw. Reinigen sowie die Rücklieferung verschiedener Wäsche für 43 Einrichtungen im Stadtgebiet Regensburg.
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · 62-2026.714-EA Rahmenvereinbarung für Wäschereidienstleistungen
- Preis
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 08.10.2026| Leistungsverzeichnis | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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