Lieferung von Mini-PCs, Zubehör und Notebooks für Schulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.06.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 79.600 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-PyrmontProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 373305-2026
- Verfahrensnummer
- 24531f69-134d-43cb-b6d7-19b3c175a724
- CPV-Codes
- 30200000 · Computeranlagen und Zubehör
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Kurzbeschreibung
Der Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont beschafft Mini-PCs, Zubehör und Notebooks sowie verschiedene Dienstleistungen für Schulen. Los 1 betrifft Grundschulen mit einem geschätzten Wert von 79.600 Euro, Los 2 weiterführende und berufsbildende Schulen mit einem geschätzten Wert von 318.400 Euro; beide Lose haben eine Laufzeit von 360 Tagen. Die Leistung ist für die Region Hameln-Pyrmont vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026 um 11:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Los 1: Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Grundschulen Los 2: Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Weiterführende, Berufsbildende Schulen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Grundschulen79.600 EUR
Los 1: Lieferung von Mini-PCs, Zubehör und Notebooks sowie diverse Dienstleistungen für Grundschulen
Frist: 30.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Mini-PCs, Zubehör, Notebooks für Weiterführende, Berufsbildende Schulen318.400 EUR
Los 2: Lieferung von Mini-PCs, Zubehör und Notebooks sowie diverse Dienstleistungen für Weiterführende, Berufsbildende Schulen
Frist: 30.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es können gegebenenfalls alle Unterlagen mit Ausnahme der Preisblätte nachgefordert werden.
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Anforderungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es können gegebenenfalls alle Unterlagen mit Ausnahme der Preisblätte nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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Die Technische Hochschule Wildau beschafft sechs Mini-PCs mit jeweils einer dedizierten Grafikeinheit. Der Auftrag betrifft die Region DE4; weitere Angaben zum Auftragswert oder zum Zeitrahmen sind nicht enthalten.
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48 % ähnlichBeschaffung von iPads mit Zubehör und Dienstleistungen für Schulen
Lüdenscheid · Offen · Frist 25.09.2026
Der Märkische Kreis – der Landrat in Lüdenscheid – beschafft iPads einschließlich Zubehör und zugehöriger Dienstleistungen für Schulen. Die Leistung wird für die Region des Märkischen Kreises ausgeschrieben; konkrete Stückzahlen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 07:00 Uhr UTC, die vorgesehene Laufzeit beträgt 84 Tage.
46 % ähnlichLieferung von 44 Apple iPads und 2 Apple TVs
Lüneburg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade beschafft für die Digitalisierung 44 Apple iPads und 2 Apple TVs. Der Leistungsort liegt in der Region Lüneburg (NUTS-Code DE935). Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr; den Zuschlag erhält ausschließlich das preisgünstigste Angebot.
46 % ähnlichLieferung von 50 Tablets und 2 Ladewagen für eine Grundschule
Offen · Frist 29.09.2026
Das Amt Spreenhagen beschafft 50 Tablets und zwei Ladewagen für die Grundschule Spreenhagen. Die Lieferung ist der Region Brandenburg (NUTS-Code DE4) zuzuordnen. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
45 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Schränken und Regalen für Schulen in Hannover
Hannover · Offen · Frist 02.11.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, beschafft Schränke und Regale für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Hannover. Das Auftragsvolumen beträgt laut Beschreibung etwa 1.760.000 Euro netto und verteilt sich auf eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Angebote können bis zum 2. November 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlichBeschaffung und Inbetriebnahme neuer IT-Servertechnik für ein berufliches Schulzentrum
Pirna · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschafft und nimmt neue IT-Servertechnik für das Berufliche Schulzentrum Otto Lilienthal Freital-Dippoldiswalde in Betrieb. Gegenstand ist die Teilerneuerung der zentralen IT-Infrastruktur in der Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
45 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Point EDV - Inh. Jens Teske
Zuschlagswert: 398.000 EUR · Vertragsschluss: 21.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
284 vergleichbare Verfahren, davon 173 mit erfasstem Zuschlag · 184 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 529.109,5 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 48 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
ITMediaConsult AG · Züsch
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CHG-MERIDIAN AG · Weingarten
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EduXpert GmbH · Regensburg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Dell GmbH · Frankfurt am Main
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bechtle direct GmbH · Neckarsulm
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Jettingen-Scheppach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ACS Group GmbH · Ottobrunn
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM Public GmbH · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH · Bonn
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REDNET GmbH · Mainz
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Niedersachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung für Notebooks, Desktopgeräte, Zubehör und Serviceleistungen
ALDB GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.12.2027
Auftragnehmer: Bechtle GmbH & Co. KG Bonn
Vertragsschluss: 15.12.2025
Zuschlagswert: 1.050.000 EUR
- Rahmenvereinbarung über Apple- und Samsung-Tablets mit Zubehör und Rolloutleistungen
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.03.2028
Auftragnehmer: Converge Technology Solutions Germany GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 24.03.2026
Geschätzter Wert: 209.334.034 EUR
- Rahmenvertrag für mobile Arbeitsplatz-Hardware mit integrierter Docking-Lösung
Landkreis Rotenburg (Wümme) · Rotenburg (Wümme)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2029
Auftragnehmer: ACP IT Solutions GmbH
Vertragsschluss: 19.02.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Lieferung und Installation von IT-Systemen sowie Hard- und Software
Zentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg · Winsen/Luhe
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.09.2029
Auftragnehmer: Hugo Hamann GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 26.09.2025
Zuschlagswert: 531.050 EUR
- Lieferung von 34- und 49-Zoll-Monitoren an verschiedene Standorte
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband · Brake
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.10.2029
Auftragnehmer: ACP IT Solutions GmbH
Vertragsschluss: 07.10.2025
Zuschlagswert: 476.598 EUR
- Lieferung von PCs und Befundworkstations mit zugehörigen Dienstleistungen
Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (GBA) · Braunschweig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.06.2030
Auftragnehmer: alsterarbeit gGmbH
Vertragsschluss: 12.06.2026
Zuschlagswert: 1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Eigenbetrieb Ha-Py Schul-IT des Landkreises Hameln-Pyrmont
31785 · Hameln
vergabestelle@hameln.de+49 515120213781 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
vergabestelle@hameln.de+49 51512023215
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:44 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 01.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 06.09.2026, 21:28 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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