Lieferung von Heißgetränken für die Hochschulgastronomie
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.07.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 681.479,7 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- CPV-Codes
- Kaffee, Tee und zugehörige Produkte (15860000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 434686-2026
- Verfahrensnummer
- 16492b25-ab4c-4059-af45-83d8194ba77a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Studierendenwerk München Oberbayern sucht ein Unternehmen zur Belieferung der Betriebsstellen seiner Hochschulgastronomie mit Heißgetränken. Ausgeschrieben ist eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Wert von rund 681.480 Euro; das Gesamtkontingent beträgt netto 750.000 Euro. Die Belieferung erfolgt in München vom 1. November 2026 bis spätestens 31. Oktober 2030, wobei zunächst eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2028 vorgesehen ist und Verlängerungen möglich sind.
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Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Heißgetränken. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Laufzeit 01.11.2026 bis 31.10.2028 - mit Option auf Verlängerung um 2 x 1 Jahr. Preisanpassungen können gemäß der Preisgleitklausel in 3-monatigem Intervall vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Vertragsende. Wird diese nicht genutzt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 750.000,00 (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Heißgetränke681.479,7 EUR
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Heißgetränken. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Laufzeit 01.11.2026 bis 31.10.2028 - mit Option auf Verlängerung um 2 x 1 Jahr. Preisanpassungen können gemäß der Preisgleitklausel in 3-monatigem Intervall vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Vertragsende. Wird diese nicht genutzt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 750.000,00 (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Frist: 23.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis (max. 62 Punkte)
- Schwellenwert Frei-Haus Lieferung (max. 2 Punkte)
- Lieferkosten (max. 3 Punkte)
- Sensorische Qualitätsbewertung (max. 30 Punkte)
- Kakaoanteil Pos. 1 (max. 3 Punkte)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 670456-2026
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