Haushalts- und Küchengeräte für Hochschulgastronomie und Wohnheime
Studierendenwerk München Oberbayern
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 14.01.2030, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.10.2025
- Originalbekanntmachung
- meinauftrag.rib.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 647037-2025
- Verfahrensnummer
- cf23a4dd-9659-4248-b087-4044324778c0
- CPV-Codes
Haushaltsgeräte (39700000); Elektrische Küchengeräte für den Hausgebrauch (39711000); Küchenmaschinen (39711200)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Das Studierendenwerk München Oberbayern beschafft Haushalts- und Küchengeräte zur Belieferung seiner Hochschulgastronomie und der Objekte der Abteilung Wohnen in zwei Losen. Das Dynamische Beschaffungssystem (DBS) läuft vom 15. Januar 2026 bis zum 14. Januar 2030; innerhalb dieses Zeitraums werden registrierte geeignete Bewerber jeweils zur Angebotsabgabe aufgefordert, wobei das Kontingent je Los gesondert mitgeteilt wird. Die Lieferung erfolgt in der Region München, und je Los soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie sowie der Objekte der Abteilung Wohnen mit Haushalts- und Küchengeräten in zwei Losen. Die Lose können getrennt vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los. Der Zeitraum des Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) beträgt 4 Jahre, beginnend zum 15.01.2026 und endet am 14.01.2030. Innerhalb des DBS werden geeignete Bewerber, welche im System registriert sind zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Leistungszeitraum beträgt grundsätzlich 1 Jahr. Wird jedoch mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das jeweilige Gesamtkontingent wird gesondert bei jeder Angebotsaufforderung mitgeteilt. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag für die Beschaffung von Haushaltsgeräten und Küchengeräten für Großküchen in Form eines Dynamischen Beschaffungssystem
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie sowie der Objekte der Abteilung Wohnen mit Haushalts- und Küchengeräten in zwei Losen. Die Lose können getrennt vergeben werden. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los. Der Zeitraum des Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) beträgt 4 Jahre, beginnend zum 15.01.2026 und endet am 14.01.2030. Innerhalb des DBS werden geeignete Bewerber, welche im System registriert sind zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Leistungszeitraum beträgt grundsätzlich 1 Jahr. Wird jedoch mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das jeweilige Gesamtkontingent wird gesondert bei jeder Angebotsaufforderung mitgeteilt. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums.
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag für die Beschaffung von Haushaltsgeräten und Küchengeräten für Großküchen in Form eines Dynamischen Beschaffungssystem
- Preis: 100%
Vergabeunterlagen
21 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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