Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungsmaterial
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 580.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
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- Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen (19640000)
- Toilettenpapier (33761000)
- Besen, Bürsten und sonstige Artikel verschiedener Art (39224000)
- Putztücher (39525800)
- Reinigungsmittel (39830000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 685818-2026
- Verfahrensnummer
- c0a8057a-c270-4d8d-8249-f696166a03c4
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Magistrat der Universitätsstadt Gießen beschafft Reinigungsmaterial für alle Liegenschaften der Stadtverwaltung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 580.000 Euro; die Lieferungen decken den Jahresbedarf für 2027 und 2028 an rund 84 Lieferanschriften im Raum Gießen ab.
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Leistungsbeschreibung
Jahresbedarf 2027 und 2028
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungsmaterial für alle Liegenschaften der Stadtverwaltung Gießen (ca. 84 Lieferanschriften)580.000 EUR
Jahresbedarf 2027 und 2028
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zusätzlich zu den in Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Ausschlussgründen gelten die nationalen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Unternehmen gemäß §§ 123 und 124 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Die Bieter haben eine Eigenerklärung in dem Formblatt 124 Hessen über das Nichtvorliegen solcher Ausschlussgründe abzugeben. Dies gilt auch für Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie für Nachunternehmer. Die in § 124 Abs. 2 GWB genannten spezialgesetzlichen Ausschlussregelungen bleiben unberührt und können ebenfalls zur Nichtberücksichtigung eines Angebots führen. Dies betrifft insbesondere § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden entsprechend den Vergabevorschriften nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Reinigungsmaterial für alle Liegenschaften der Stadtverwaltung Gießen (ca. 84 Lieferanschriften)
- Angebotspreis
- 100 %
Vergabeunterlagen
4 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026| Sonstiges | - | |
| Leistungsverzeichnis | 64 KB | |
| Anschreiben | 1,9 MB | |
| Sonstiges | 51 KB |
Anforderungen
Zusätzlich zu den in Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Ausschlussgründen gelten die nationalen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Unternehmen gemäß §§ 123 und 124 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Die Bieter haben eine Eigenerklärung in dem Formblatt 124 Hessen über das Nichtvorliegen solcher Ausschlussgründe abzugeben. Dies gilt auch für Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie für Nachunternehmer. Die in § 124 Abs. 2 GWB genannten spezialgesetzlichen Ausschlussregelungen bleiben unberührt und können ebenfalls zur Nichtberücksichtigung eines Angebots führen. Dies betrifft insbesondere § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden entsprechend den Vergabevorschriften nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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